Noch laufen die meisten Verfahren in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften in den Bundesländern. Allein in Wien sind mehr als 18.000 Fälle zu bearbeiten, seit im Vorjahr die FPÖ eine Liste mit rund 100.000 Namen von Türken in Österreich an das Innenministerium übermittelt hat.

Die Liste sei ein Auszug aus einer türkischen Wählerevidenz gewesen. Womit gefolgert wurde, dass Österreicher, die in der Türkei wahlberechtigt sind, somit zwei Staatsbürgerschaften hätten – was in Österreich nur in Sonderfällen erlaubt ist, etwa bei Anna Netrebko, wie wir berichteten.

In Vorarlberg und Wien liegen nun jüngste Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten vor. In Wien haben drei Personen die österreichische Staatsbürgerschaft rückwirkend verloren, sagt der Leiter der für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständigen MA 35, Werner Sedlak. Sie können nun im Zuge einer außerordentlichen Revision noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Alle Verträge, welche die österreichische Staatsbürgerschaft zur Voraussetzung haben, könnten somit rückwirkend hinfällig werden.

Auch in Vorarlberg hat das Landesverwaltungsgericht aktuell in einem Fall einen Feststellungsbescheid wegen unzulässiger österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft bestätigt. In dem Fall hatte eine Frau Einspruch gegen den Verlust der österreichischen Staatsangehörigkeit erhoben. Trotz „ausdrücklicher Aufforderung“, wie das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg sagt, hatte sie „nicht im erforderlichen Ausmaß“ an den Ermittlungen mitgewirkt – in Österreich gibt es eine sogenannte Mitwirkungspflicht.

Die Betroffene habe dem Gericht weder einen Auszug eines türkischen Personenstandsregisters noch eine Bestätigung einer türkischen Behörde vorlegen können, ob sie nun türkische Staatsangehörige sei oder nicht. Das Gericht folgerte, dass die Beschwerdeführerin somit die türkische Staatsbürgerschaft wieder erworben hatte.