Die EU-Kommission geht gegen insgesamt 19 Staaten, darunter Österreich, wegen fehlender oder mangelhafter Umsetzung europäischer Asyl-Vorschriften rechtlich vor. In Österreich bemängelt die EU-Behörde die unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie über Asyl-Aufnahmebedingungen. Die Republik erhalte ein Mahnschreiben, weil sie die getroffenen Maßnahmen nicht vollständig gemeldet habe.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, sagte, die EU-Kommission habe als Hüterin der Verträge insgesamt 40 Vertragsverletzungsverfahren gestartet, um sicherzustellen, dass die EU-Staaten vereinbarte Vorschriften auch anwenden. "Unser gemeinsames Asylsystem kann nur funktionieren, wenn sich jeder an die Regeln hält."

Die meisten Verfahren betreffen die EU-Regeln zu Aufnahmebedingungen und Asylverfahren. Eine ganze Reihe von Staaten bekommt Mahnbriefe wegen Mängeln in diesen beiden Bereichen, so etwa Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien und Schweden. Bulgarien und Spanien werden von der EU-Kommission überdies gerügt, weil sie die Richtlinie zur Anerkennung von Schutzbedürftigen nicht umgesetzt hätten.

Sollten die EU-Staaten die Bedenken der EU-Kommission nicht ausräumen, kann die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einbringen. Dieser kann die Staaten bei Strafandrohung zu einer Umsetzung zwingen.