Die Umsetzung der Impfpflicht ist seit Wochen ein heißes Thema in der österreichischen Innenpolitik. Doch vieles ist in Hinsicht auf die genaue gesetzliche Umsetzung, die Datenerhebung, die Kontrollen, sowie die damit verbundenen Kosten noch unklar.

Die Behörden gehen aber bereits jetzt auf die Barrikaden, denn sie rechnen im Zuge der Umsetzung der Impfpflicht mit einem enormen verwaltungstechnischen Mehraufwand. Die Regierung selbst rechnet heuer mit rund 1,8 Millionen Strafverfügungen, die aufgrund von Nichteinhalten der Impfpflicht ausgestellt werden müssen, sowie 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren. Im Zuge dessen muss in den kommenden zwei Jahren auch mit hunderttausenden Einsprüchen gerechnet werden, die an die Landesverwaltungsgerichte einlangen werden. Dies würde eine Verdoppelung aller Fälle an den Gerichten bedeuten, für diesen Mehraufwand würden auch doppelt so viele Richter gebraucht.

Doppelt so viele Richter

"Derzeit sind an den Landesverwaltungsgerichten 320 bis 330 Richter ernannt, das heißt es müsste kurzfristig noch einmal dieselbe Anzahl an Richterinnen und Richtern dazukommen, damit die Impfpflicht effektiv und effizient vollzogen werden kann", äußert sich der Sprecher des Dachverbandes der Verwaltungsrichter, Markus Thoma im "Ö1-Morgenjournal".

Wenn die Umsetzung der Impfpflicht kommt, müssten die dafür benötigten Stellen laut Thoma schon jetzt ausgeschrieben werden. Dies sei natürlich mit Mehrkosten verbunden. Doch werden diese anfallenden Kosten den Bundesländern ersetzt werden?

"Wir stehen jetzt im Prozess, das Gesetz anzupassen, damit es nächste Woche dann beschlossen wird. Und wenn es zusätzlich Ressourcen braucht, dann werden die auch zur Verfügung gestellt" sagt Sigrid Maurer, Clubobfrau der Grünen im "Ö1-Morgenjournal".

Ab 15. März

Derzeit gäbe es "zahlreiche Stellungnahmen verschiedenster Institutionen zur Umsetzung des Gesetztes sowie inhaltliche Stellungnahmen seitens der Länder", die gesichtet und berücksichtigt werden müssten. "Wir brauchen jetzt ein Gesetz, das in Kraft treten und wirken kann."

Das Gesetz soll mit Stichtag 15. März in Kraft treten. Bis dahin soll eruiert werden, wer von denen, die geimpft sein müssten, noch nicht geimpft sind. Die ELGA, die die dafür benötigten Daten eigentlich liefern sollte, sagte aber, dies gehe nicht vor April. Aufgrund dessen soll zu Beginn anders kontrolliert werden. Genauere Details seien aber noch nicht festgelegt.

Der Wiener Stadtrat Peter Hacker stellte auch ein Arbeitsverbot für Ungeimpfte in den Raum. Maurer: "Ich kann sagen, es ist kein Punkt, den die Sozialdemokratie in den Verhandlungen eingebracht hat und es ist auch nicht Gegenstand der aktuellen Diskussionen." Hier sei der Arbeitsminister am Zug.