Die Zahl der Covid-Intensivpatienten überstieg die 300er-Schwelle, damit wird Stufe 2 des Corona-Stufenplans ausgelöst: Zutritt zu Nachtgastronomie und "ähnlichen Settings" sowie zu Veranstaltungen mit mehr als 500 Personennur noch für Geimpfte und Genesene (2G). Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") sind dann österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig. 

Die Maßnahmen treten laut Stufenplan sieben Tage nach Überschreiten der 300er-Schwelle in Kraft, also mit Beginn der kommenden Woche. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hat aber bereits angekündigt, dass er damit rechnet, dass zu einem früheren Zeitpunkt bereits die 400er-Grenze überschritten wird und Stufe 2 und 3 daher zusammengezogen werden und zu diesem Zeitpunkt dann sofort in Kraft treten.

Das bedeutet dann für sämtliche 3G-Bereichen eine 2,5G-Regel. "Da wird dann nur mehr ein PCR Test als Eintritt gelten", sagte Mückstein. 

Unter dem Druck der steigenden Zahlen wird heute im Nationalen Impfgremium über eine Empfehlung zur dritten Dosis der Schutzimpfung beraten, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein informiert im Anschluss bei einer Pressekonferenz, wir berichten live ab 15.30 Uhr:

Impfexpertin Ursula Wiedermann-Schmidt kündigte im Vorfeld bereits an, dass ein dritter Stich nach sechs Monaten (nach der zweiten Impfung) möglich sein soll "für jeden, der das haben möchte", gemäß Empfehlung der europäischen Arzneimittelbehörde EMA für jeden und jede ab 18 Jahren. Bisher galt die Empfehlung nur für Risikogruppen und Astrazeneca-Geimpfte. Die Auffrischungsimpfungen werden mit Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen. Für Immunsupprimierte wird es gesonderte Empfehlungen geben.

Laut dem Impfdashboard des Gesundheitsministeriums wurden bisher 322.670 Drittstiche verabreicht. Wien preschte ja am Montag vor und ermöglichte die Auffrischung für alle schon sechs Monate nach der zweiten Impfung. Am wichtigsten ist für alle Experten nach wie vor, dass sich möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher auch neu impfen lassen.

Im Lichte der dramatisch steigenden Corona-Zahlen findet kommenden Freitag abermals ein Treffen zwischen Regierungsspitze und Landeshauptleuten in Wien statt. Die Landeschefs werden daran physisch und nicht, wie zuletzt, per Videoschaltung teilnehmen, hieß es. 

Der Stufenplan der Bundesregierung war den Landeschefs zuletzt zu langsam gegangen, waren doch alle Länder bis auf Vorarlberg und das Burgenland dem Beispiel Wiens gefolgt und hatten bei den Maßnahmen Nachschärfungen ab 8. November angekündigt. Angesichts der steigenden Zahlen könnten die Maßnahmen aber bald durch Inkrafttreten der Stufe 3 des Stufenplans, die bei einer Auslastung von 400 Intensivbetten mit Corona-Patienten in Kraft tritt, ohnedies überholt werden.

Der für einen "falschen" Montag - am Montag war Feiertag - exorbitant hohe Dienstagswert, der deutlich über dem Schnitt der vergangenen sieben Tage von 5.154 lag, brachte auch einen sehr schlechten Wert bei der Sieben-Tages-Inzidenz von 403,9 Fällen pro 100.000 Einwohnern mit sich. Derzeit gibt es fast 50.000 Fälle von aktiven Corona-Infektionen, genau 49.469 und damit um 2.401 mehr als am Montag.

Am Arbeitsplatz gilt seit 1. November die 3G-Regel. Nach Ablauf der geplanten 14-tägigen Übergangsfrist, während der alternativ zum Test noch FFP2-Masken am Arbeitsplatz akzeptiert werden, gilt dann laut Mückstein ab 15. November eine 2,5G-Regelung am Arbeitsplatz, also Geimpft, Genesen oder PCR-Test. Arbeitsminister Martin Kocher widerspricht allerdings: Dazu komme es nicht automatisch, sondern der Gesundheitsminister müsste noch eigens eine entsprechende Verordnung erlassen.

2,5G künftig auch für Arbeitsplatz

Das Büro Mücksteins stellt klar: Der Stufenplan ist eine politische Einigung, der selbstverständlich die einzelnen Verordnungen folgen müssten. Heute wird eine Verordnung für die Stufe 2 beschlossen, sobald die Zahl von 400 Covid-Intensivpatienten überschritten sei, eine Verordnung für die Stufe 3, und diese werde dann vorsehen, dass sämtliche Regelungen mit Bezug auf 3G, also auch jene in Bezug auf den Arbeitsplatz, auf die 2,5G-Regel herabgestuft werden.