Betrugen die Ausgaben 2018 13,3 Prozent des BIP, steigt diese Quote bis 2035 auf 15 Prozent des BIP an. Danach schwanken die Pensionsausgaben um diesen Wert und erreichen 2060 mit 15,2 des BIP den Höchststand. Das geht aus der langfristigen Budgetprognose hervor. Die NEOS orten eine "Explosion der Pensionsausgaben und des Pensionslochs".

Hauptgrund für die deutliche Steigerung der Pensionsausgaben bis 2035 ist die Zunahme der Anzahl der Pensionsempfänger in der gesetzlichen Pensionsversicherung insbesondere aufgrund der geburtenstarken Babyboom-Generation, heißt es im Budgetbericht. Die Ausgaben für Pensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive Rehabilitationsgeld steigen von zehn Prozent des BIP (39,1 Mrd. Euro) im Jahr 2018 auf 14,5 Prozent des BIP im Jahr 2060, wohingegen die Ruhestandbezüge von Beamten von 3,2 Prozent des BIP (12,2 Mrd.) im Jahr 2018 auf 0,8 Prozent des BIP im Jahr 2060 zurückgehen. Die Verschiebung hin zu Pensionsausgaben im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auch im öffentlichen Dienst vermehrt Vertragsbedienstete anstelle von Beamten angestellt sind.

Dämpfend auf die Pensionsausgaben wirkt sich hingegen die Ausweitung des Durchrechnungszeitraums aufgrund der Umstellung auf das Pensionskonto aus. Die Pensionsansprüche von Männern werden bis 2060 gegenüber 2018 um etwa zehn Prozent niedriger sein, jene der Frauen um etwa sieben Prozent. Die pensionsbezogenen Gesetzesbeschlüsse vom 19. September 2019 sind in den Berechnungen bereits enthalten. Die Abschaffung der Abschläge für Langzeitversicherte und die Abschaffung der Wartefrist für die erste Pensionserhöhung nach Pensionsantritt haben nach einer Übergangsphase langfristig Auswirkungen auf die Pensionsausgaben von etwa 0,5 Prozent des BIP pro Jahr.

Ungünstige Resultate

Im Vergleich zum letzten Bericht 2016 sind die Resultate im Pensionsbereich ungünstiger. Ausgehend von einem niedrigeren Basiswert steigen die Pensionsausgaben langfristig zusätzlich zu den demografisch bedingten Effekten insbesondere auch aufgrund der zuletzt verabschiedeten Gesetzesbeschlüsse bis 2060 deutlich stärker an (plus 1,6 Prozentpunkte im Vergleich zu plus 0,4 Prozentpunkte in der Prognose 2016). Auch das geringere Produktivitätswachstum hat Auswirkungen auf die Pensionsausgaben, heißt es im Budgetbericht.

Zu diesen Berechnungen im Budgetbericht muss ergänzt werden, dass Ende 2020 die Beschlüssen, die kurz vor der Nationalratswahl 2019 getroffen wurden, teils zurückgenommen wurden. So kann man die Langzeitversicherung zwar weiter nach 45 Versicherungsjahren mit 62 in Anspruch nehmen, muss aber wie früher wieder Abschläge hinnehmen. Im Gegenzug gibt es einen Euro Bonus für jedes Monat, das man vor dem 20. Geburtstag versichert gearbeitet hat. Reduziert oder überhaupt gestrichen wird in den allermeisten Fällen die Pensionserhöhung im ersten Jahr nach dem Renten-Antritt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Pensionsversicherung in den vergangenen Jahren relativ stabil waren. 2011 betrugen sie 9,11 Mrd. bzw. 2,9 Prozent des BIP, 2022 werden sie mit 12,5 Mrd. ebenfalls 2,9 Prozent des BIP ausmachen. Bei den Beamtenpensionen zeigt sich ein ähnliches Bild: 2011 zahlte der Staat 7,8 Mrd. bzw. 2,5 Prozent des BIP, 2022 waren es 10,5 Mrd. bzw. 2,4 Prozent des BIP.

NEOS orten "Explosion" der Ausgaben

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ortet auf Grundlage des Bundesrechnungsabschlusses 2020 eine "Explosion der Pensionsausgaben und des Pensionslochs". Demnach fehlen dem Pensionssystem 2050 1.310 Mrd. Euro an Beiträgen, die mit Steuermitteln aus dem Bundesbudget finanziert werden müssen. Das jährliche Pensionsloch steigt somit von derzeit fünf Prozent des BIP (2020) auf sieben Prozent BIP (2050).

"Der Bundesrechnungsabschluss zeigt, wovor wir NEOS seit Jahren warnen: Wenn wir das Pensionssystem nicht grundlegend reformieren, dann wird das Pensionsloch immer größer und größer und die nächsten Generationen werden von einer ordentlichen Pension nur mehr träumen können", kritisiert Loacker. Es fehle schlichtweg die Balance zwischen den Interessen der Beitragszahler und den Interessen der Leistungsbezieher.