Mitte Mai hat die türkis-grüne Regierung eine steuerfreie Prämie von durchschnittlich 500 Euro für Ärzte und Pflegepersonal angekündigt, einen Monat danach wurde die Sonderzahlung (erweitert um Reinigungskräfte und Personal in stationären Reha-Einrichtungen) im Nationalrat beschlossen. Beim Personal ist die Prämie laut Ärztekammer aber noch immer nicht angekommen, es spießt sich bei der Richtlinie. Viele Fragen seien ungeklärt, heißt es etwa aus dem Wiener Gesundheitsressort.

Die Richtlinie zum Covid-Zweckzuschussgesetz sei am 18. August an die Länder versendet worden, betont man im Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). "Eine Auszahlung des Corona-Bonus für Beschäftigte im Krankenanstaltenbereich und damit auch für Ärzt:innen und Krankenhauspersonal ist bereits möglich", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Rückmeldungen der Ländern würden noch berücksichtigt. Das soll auch bei der Richtlinie zu den Abrechnungsmodalitäten für den Coronabonus in der Langzeitpflege geschehen, die derzeit finalisiert werde.

In der Ärztekammer sieht man das Ministerium trotzdem weiterhin säumig: Die Umsetzungsrichtlinie sei zwar laut Ressort seit Wochen fertig, die Bundesländer (in ihrer Rolle als Betreiber von Krankenanstalten) wüssten allerdings noch immer nichts davon, wie die Ärztekammer kritisiert und der APA in einigen Ländern bestätigt wurde. "Langsam muss man sich die Frage stellen, ob es sich hier nur um einen PR-Gag handelt", so der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, Harald Mayer.

Wer bekommt wieviel?

In der Richtlinie muss genau geklärt werden, welche Berufsgruppen unter welchen Voraussetzungen für einen Coronabonus in Frage kommen und in welcher Höhe (Länder oder Einrichtungen sollen je Schwierigkeitsgrad des Einsatzes unterscheiden und etwa für Tätigkeiten auf Covid- oder Intensivstationen eine höhere Prämie vergeben können).

Steuerfrei - ja oder nein?

Das vom Ministerium vorgelegte Regelwerk ist laut einem Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) allerdings mangelhaft. "Es sind noch viele Fragen ungeklärt, die Richtlinie ist auch alles andere als konkret", kritisiert er im Gespräch mit der APA. Außerdem stehe sie teilweise im Widerspruch zum entsprechenden Gesetz: Laut diesem sollten alle Personen in der Betreuung und Pflege in Krankenhäusern im Durchschnitt einen Bonus von 500 Euro erhalten, der Richtlinie zufolge sei das hingegen nur für Personal in Covid-Stationen vorgesehen. "Was ist mit den anderen Stationen, die natürlich zum Teil aufgrund der Covid-Situation auch sehr starke Belastungen hatten?" Probleme gebe es etwa auch bei der Frage, ob die Prämie immer steuerfrei ist. Festgeschrieben sei das nämlich nur für den Durchschnittswert von 500 Euro. "Hier hat es trotz Besprechungen keine Antwort gegeben, weil das noch mit dem Finanzministerium abgeklärt werden muss."

"Details in Abklärung"

Auch in Tirol sieht man noch letzten Klärungsbedarf in puncto Richtlinie. Es seien noch Details bezüglich der Auslegung in Abklärung - auch mit dem Bund - "um eine bestmögliche Verteilung und Auszahlung zu gewährleisten", hieß es aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) gegenüber der APA. Bezüglich des Bereiches der Alten- und Pflegeheime befinde sich das Land derzeit in enger Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium. "Dem Land Tirol ist es wichtig, dass hier - federführend vom Bund - noch konkrete Richtlinien folgen, damit eine möglichst gerechte Auszahlung erfolgen kann", erklärte Leja.

Ähnlich reagiert man im Büro der für Gesundheit zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP): "Es sind noch Details offen und wie alle anderen Bundesländer auch, wartet Oberösterreich auf finale und klare Vorgaben seitens des Bundes." Wenn diese vorlägen, werde so rasch wie möglich mit der Auszahlung im Gesundheits- und Sozialbereich begonnen werden, hieß es auf APA-Anfrage.