Der Rechnungshof (RH) hat das Coronahilfsinstrument Härtefallfonds geprüft: Die Unterstützung von Ein-Personen-Unternehmen und Familienbetrieben sei zwar branchenmäßig breit verteilt und rasch ausbezahlt worden, bei der Konzeption der Förderung habe es aber vielfältige Probleme gegeben. Das Berechnungsmodell sei komplex sowie schwer verständlich gewesen und die Förderrichtlinien hätten sich mehrfach geändert, geht aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht hervor.

Innerhalb von sieben Wochen traten für Phase 2 (ab Mitte April 2020) drei verschiedene Versionen der Förderrichtlinie in Kraft. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die mit der Abwicklung betraute Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mussten sich daher in kurzer Zeit mit mehreren Versionen der Richtlinie befassen, die jeweils wesentliche Änderungen in den Fördervoraussetzungen brachten.

Der Rechnungshof kritisiert, dass das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium den Abwicklungs- und Kontrollaufwand nicht abgeschätzt hätten. Denn auch die unentgeltliche Abwicklung der Förderanträge durch die WKÖ würde die beiden Ministerien nicht von einer Kostenabschätzung zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit entbinden.

Kritik an Mini-Auszahlungsbeträgen

Als weiteren Kritikpunkt beim Thema Förderrichtlinien nennt der Rechnungshof den zu Beginn der Phase 2 nicht festgelegten Mindestförderbetrag und damit auch sehr geringe Auszahlungsbeträge. Bereits ausbezahlte Förderungen aus der Phase 1 wurden in der Phase 2 gegengerechnet und dadurch sei es bis Ende April 2020 auch zu geringen Auszahlungsbeträgen - deutlich unter 100 Euro - gekommen. Der RH empfiehlt daher mit Verweis auf den damit verbundenen Aufwand bei der Abwicklung, der gebotenen Transparenz sowie Rechtssicherheit "mehrfache Änderungen von Förderrichtlinien in dichter zeitlicher Abfolge und deren rückwirkende Anwendung möglichst zu vermeiden".

Zu wenig nutzerfreundlich

Neben den Problemen bei den Förderrichtlinien ortet der RH eine "komplexe und schwer verständliche" Berechnung der Förderhöhe. In der Phase zwei gab es ein Modell zum Ausgleich des individuellen wirtschaftlichen Schadens durch den Verdienstentfall von Unternehmen. Für die Antragsteller erhöhten sich die Anforderungen und Vorarbeiten zum Ausfüllen des Online-Antragsformulars erheblich. Außerdem fordert der RH eine "verbesserungswürdige Nutzerfreundlichkeit", denn bereits eingetragene Daten konnten nicht zwischengespeichert werden und der Zugang zum Online-Antragsformular war zeitlich beschränkt. Als weitere Alternative zur Identifizierung bei der Antragstellung mittels Lichtbildausweis solle auch die Handy-Signatur in Erwägung gezogen werden.

805.000 Anträge

Insgesamt stellten 209.000 Fördernehmer rund 805.000 Förderanträge. An sie wurden im RH-Prüfungszeitraum März bis Dezember 2020 insgesamt rund 895,91 Mio. Euro an Härtefallfondsförderung ausbezahlt. In Phase 1 (März bis Mitte April 2020) wurden zwei Prozent der Anträge abgelehnt. In Phase 2 - mit Stichtag 31. Dezember 2020 - lag die Ablehnungsquote bei 14 Prozent. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der Phase 1 lag bei knapp einem Tag. In der Phase 2 zahlte die WKÖ zum 31. Dezember 2020 die Förderung an 95 Prozent der Fördernehmer innerhalb von 19 Tagen nach ihrer Antragstellung aus.

Rund 72 Prozent der Förderungen gingen an Unternehmer der Branchen Gewerbe und Handwerk, Tourismus/Gastronomie, Sonstige, Soziales/Gesundheit/Pflege sowie Handel. Darüber hinaus gab es Unterstützung für Firmen aus weiteren Branchen, etwa Consulting, Freizeit und Sport sowie Transport.

Die Mittel für den Härtefallfonds stammen aus dem vom Finanzministerium verwalteten COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Das Wirtschaftsministerium ist für die operative Umsetzung des Härtefallfonds zuständig, die WKÖ wurde mit der - unentgeltlichen - Abwicklung der Förderanträge betraut. Der Härtefallfonds wurde für Unternehmen konzipiert, die weder von Garantien noch von Kurzarbeit begünstigt waren. Es sollten damit die Kosten des Lebensunterhalts der Unternehmer abgefedert werden und damit hat der Härtefallfonds im Gegensatz zu einer Wirtschaftsförderung, die ein bestimmtes wirtschaftspolitisch erwünschtes Verhalten fördern soll, eine deutliche soziale Zielsetzung.