Nix ist fix. So reagiert das Gesundheitsministerium auf den Hinweis, dass der gegenständliche Text im Entwurf zur Weihnachtsverordnung bedeutet, dass auch in den eigenen vier Wändern unter dem Weihnachtsbaum Maske getragen werden muss. So sei es jedenfalls nicht gemeint.

Der Entwurf zur Verordnung, der dem Parlament übermittelt wurde und derzeit gerade im Hauptausschuss diskutiert wird, sieht aber genau das vor.

Üblicherweise ist es nämlich so, dass sich laut § 13 Absatz 3 Ziffer 10 der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung nicht mehr als sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen, zuzüglich von maximal sechs Minderjährigen. Und zwar mit Maske.

Außerdem ist es laut § 13 Absatz 3 Ziffer 11 aber möglich, sich "im privaten Wohnbereich" zu treffen, und zwar ohne Maske.

Die Weihnachtsverordnung sieht nun vor, dass am 24. und 25. Dezember Ziffer 11 (das Treffen ohne zahlenmäßige Beschränkung und ohne Maske) nicht zur Anwendung kommt. Dafür seien aber hinsichtlich Ziffer 10 Zusammenkünfte von nicht nur sechs sondern sogar zehn Personen möglich.

Was fehlt ist die Ergänzung, dass für diese zahlenmäßig beschränkten, privaten Treffen keine Maske notwendig ist...

Das Sozialministerium sagt, "dass von den weihnachtlichen Ausnahmen auch die neue Masken-Pflicht bei Treffen von Privatpersonen in Innenräumen betroffen ist".

Man darf gespannt sein, wie die Verordnung am Ende ausschaut.