Mehrere Betroffene hatten geklagt - darunter zwei schwer Erkrankte. Das Gericht kippte am Freitagabend die Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung. Strafbar bleibt weiterhin die Tötung auf Verlangen. Hier möchten wir unseren Leserinnen und Lesern Raum zum Austausch über die Entscheidung bieten. Was sind Ihre Gedanken?