Die Koalition hat am Freitagabend im Nationalrat ein Gesetzespaket zur Ökologisierung des Steuersystems eingebracht, das nun im zuständigen parlamentarischen Ausschuss beraten wird. Wesentlichste Stoßrichtung ist eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe für emissionsstarke Autos. "Die Stinker werden teurer", so Vizekanzler Werner Kogler, der das Paket gemeinsam mit Umweltministerin Leonore Gewessler präsentierte.

Die Bahn wird durch eine Begünstigung für Grünstrom um insgesamt 33 Millionen Euro entlastet. Otto Normalverbraucher profitiert durch eine steuerliche Begünstigung von Zeitkarten bei den Öffis, und  - ebenfalls umweltfreundlich - durch günstigere Tarife bei Klein-Reparaturen.

Die Bahn ist erfreut, die Umweltorganisationen fordern mehr, die Automobilimporteure sind verärgert. Skeptisch auch Autofahrerorganisationen und - aus unterschiedlichen Gründen - die Opposition.

Worum geht es? Der Grenzwert für den CO2-Malus etwa wird in mehreren Schritten ab Mitte kommenden Jahres bis 2024 deutlich gesenkt. Der Malusbetrag wird in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro erhöht. Auch beim CO2-Abzugsbetrag und beim Höchststeuersatz wird geschraubt.

Freilich könnten diese Verschärfungen fürs erste noch so manchen motivieren, sich einen "Pick up" zu kaufen. Denn liegt ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor, der vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde, kann in einem Übergangszeitraum noch das alte Regelwerk angewandt werden.

Befreit von der NoVA sind von den umweltfreundlichen Gefährten nunmehr explizit nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern zum Beispiel auch mit Wasserstoff betriebene. Grundsätzlich gilt die Ausnahme künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.

Andere Ausnahmen werden gestrichen, nämlich Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Das meint laut Erläuterungen zum Gesetz Kraftfahrzeuge der Klasse N1. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kastenwägen, Pritschenwägen ("Pick up") und Kleintransporter. Oldtimer bleiben hingegen befreit.

Änderungen gibt es auch beim Pendlerpauschale. So wird klar gestellt, dass bei Fahrten mit Dienst-Fahrrädern bzw. Elektro-Fahrrädern das Pauschale auch nicht verloren geht, wenn sie privat genutzt werden. Steuerlich begünstigt sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel. Das gilt nicht, wenn diese (vom Arbeitgeber) als Lohnbestandteil gesehen werden.

Änderungen gibt es auch bei der Bahn. Konkret soll von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe entlastet werden.

Der Eisenbahnverkehr wird damit um zehn Millionen jährlich entlastet und mehr Grünstrom möglich gemacht. Gleichzeitig wird auch die Energieabgabe auf europäisches Niveau gesenkt. Diese Maßnahme bringt dem Schienenverkehr eine Einsparung von 23 Millionen Euro. In Summe kann der öffentliche Verkehr so um 33 Millionen Euro entlastet werden, rechnet das Verkehrsministerium vor.

Für kleinere Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) gilt künftig der ermäßigte Steuersatz in Höhe von zehn Prozent. Davon umfasst sind unter anderem Fahrräder, Schuhe, Lederwaren und Kleidung.