Die SPÖ knüpft ihre Zustimmung zu einem weiteren "Lockdown" zur Bekämpfung der Coronakrise an rasche Entschädigungen für betroffene Unternehmen und eine Arbeitsplatzgarantie. Außerdem forderte Parteichefin Pamela Rendi-Wagner bei einer Pressekonferenz am Freitag, dass Schulen und Kindergärten geöffnet bleiben müssen. Die FPÖ schließt eine Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats dagegen von vornherein aus.

Heute nachmittag konferiert die Bundesregierung mit den Sozialpartnern, am Samstag mit Landeshauptleuten und Oppositionsparteien über die geplanten Maßnahmen. Formal ist sie zwar nicht auf die Mitwirkung der Opposition angewiesen, weil die türkis-grüne Mehrheit zum Beschluss von allfälligen Unternehmensschließungen und Ausgangsbeschränkungen im Hauptausschuss des Nationalrats ausreicht. Rendi-Wagner geht allerdings davon aus, dass die Regierung schon allein für die Akzeptanz ihrer Maßnahmen in der Bevölkerung Wert auf die Zustimmung der größten Oppositionspartei lege.

Gemeinsam mit SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter forderte die SP-Chefin am Freitag rasche und unbürokratische Entschädigungen für betroffene Unternehmen. Diese sollen möglichst den gesamten Verdienstentgang ersetzt bekommen und im Gegenzug eine Arbeitsplatzgarantie abgeben müssen. "Für die Rettung der Gesundheitsversorgung darf nicht der Zusammenbruch der Wirtschaft in Kauf genommen werden", so Rendi-Wagner.

Klar abgelehnt wird ein weiterer Lockdown von der FPÖ. "Die FPÖ wird keinen Beitrag dazu leisten, Österreich noch tiefer in das schwarz-grüne Loch einer grundfalschen Corona-Strategie zu manövrieren", deponierte Klubchef Herbert Kickl in einer Aussendung. Die kolportierte nächtliche Ausgangssperre bezeichnete Kickl als "Freiheitsberaubung". Die FPÖ werde nicht die "Panikreaktion von Kurz und Co." legitimieren.

Die FPÖ fordert anstatt schärferer Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus den Schutz der "vulnerablen Gruppen" und ein "Höchstmaß an Normalbetrieb für alle anderen". Außerdem fordert die FPÖ den Stopp der Testung von Symptomlosen. Es brauche eine "völlige Kehrtwende" in der Corona-Strategie.

Anstieg bei Arbeitslosen

ÖGB und AK fordern Begleitmaßnahmen: ÖGB-Chef Wolfgang Katzian und Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl pochen auf eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, eine Maskenpause sowie darauf, dass die Bildungseinrichtungen geöffnet bleiben sollen. Die Sozialpartner-Vertreter sind heute zu Gesprächen bei der Regierung

Die Wirte in Österreich fordern bei einem zweiten Lockdown, dass ihnen rasch 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erstattet wird. Dann bräuchten die Gastronomen keine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder kündigen. Die Regierung sollte die deutsche Regelung zu den Hilfen übernehmen. Auch die Gewerkschaft ist alarmiert. Sie befürchtet, ein Lockdown wäre der Todesstoß für Tourismus und Gastronomie. 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) stellt sich auf weitere Corona-Maßnahmen und einen damit verbundenen Anstieg der Arbeitslosen- und Kurzarbeitszahlen ein. "Wir bereiten uns organisatorisch vor", sagte AMS-Sprecherin Beate Sprenger. Beim ersten Corona-Lockdown im März und April schossen die Arbeitslosenzahlen auf ein Rekordhoch seit 1945. Mitte April waren 588.000 Personen in Österreich ohne Job, ein Plus von 220.000 Betroffenen gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt. Von Mitte April bis September sanken die Arbeitslosenzahlen, seitdem steigen sie wieder, derzeit sind es österreichweit 416.000 Arbeitslose und Schulungsteilnehmer.

IHS-Chef Martin Kocher schließt nicht aus, dass die Zahl der Arbeitslosen in Österreich heuer wieder auf über 500.000 steigt. Auch wenn die Zahl hohe Symbolkraft habe, sei die Höhe weniger entscheidend als die Frage, ob die Arbeitslosigkeit temporär oder von längerer Dauer sei, so Kocher.

Der Höhepunkt bei der Corona-Kurzarbeit wurde im Mai mit 1,35 Millionen Personen erreicht. Ende September waren noch knapp 300.000 Personen in Kurzarbeit. Von Anfang Oktober bis Ende März 2021 läuft die Phase 3 der Corona-Kurzarbeit. Der Rahmen an verrechenbaren Ausfallstunden liegt seitdem nun bei 20 Prozent bis maximal 70 Prozent (in Sonderfällen 90 Prozent) der Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit. Für besonders betroffene Unternehmen - etwa in der Stadthotellerie, Luftfahrt oder Veranstaltungsbranche - kann eine höhere Reduktion der Arbeitszeit genehmigt werden.