Nach unmissverständlichen Todesdrohungen gegen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat die Staatsanwaltschaft Wien gegen einen 68-Jährigen Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung aufgenommen. Das bestätigte Behördensprecherin Caroline Czedik-Eysenberg am Donnerstagnachmittag der APA. Nach Einschätzung eines anerkannten Gerichtspsychiaters soll der Mann zurechnungsunfähig und gefährlich sein.

Wie zunächst die "Kronen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) berichtet hatte, verbreitete der 68-Jährige im Internet über die schwangere Zadic: "Sie wird die Geburt ihres Kindes garantiert nicht mehr erleben." Darüber hinaus kündigte er das "Auslöschen" der gesamten Bundesregierung an, wobei er die Tatausführung durch Dritte in den Raum stellte. "Spätestens in einer Woche" würden "alle abgeholt, abgeurteilt und hingerichtet", hieß es.

Der Verdächtige betreibt die Website "hartgeld.com", wo er bereits 2017 übelste Unterstellungen gegen die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig veröffentlicht hatte. Dafür wurde er im Februar 2018 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen übler Nachrede zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt. Aktuell ist gegen ihn ein Verfahren beim Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen einer weiteren Veröffentlichung anhängig, gegen die ein Betroffener rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Beim ersten Verhandlungstermin Mitte Juni gerierte sich der 68-Jährige dermaßen verhaltensausfällig - unter anderem gab er zu Protokoll, seine "Adelung" zum Grafen stünde bevor -, dass der Richter ein psychiatrisches Gutachten einholen ließ. Er wollte abklären, ob der Mann überhaupt zurechnungsfähig und damit schuldfähig ist.

Ist der Mann zurechnungsfähig und damit schuldfähig?

Das Ergebnis liegt seit wenigen Tagen vor und hat es in sich. Einer der anerkanntesten psychiatrischen Sachverständigen des Landes, der den Mann untersucht hat, kommt nach Informationen der APA zum Schluss, dass bei dem 68-Jährigen eine höhergradige geistig-seelische Abnormität vorliegt. Der Experte stuft den Mann als zurechnungsunfähig ein, hält ihn allerdings für derart gefährlich, dass er sich - sollte im offenen Verfahren ein Schuldspruch erfolgen - für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausspricht. Im Hinblick darauf käme es nicht überraschend, würde die Staatsanwaltschaft zeitnahe einen Antrag auf vorläufige Unterbringung gemäß § 429 StPO stellen, um dem Mann die Möglichkeit zur weiteren Einschüchterung von Regierungsvertretern zu nehmen.

Justizministerin Zadic, die bei ihrem Amtsantritt im Internet mit Schmähungen, Beleidigungen und Schimpftiraden konfrontiert war, wollte die jüngsten Entwicklungen um ihre Person nicht kommentieren. Auf einer Pressekonferenz zum Thema "Hass im Netz" verwies sie am Donnerstag auf die zuständige Staatsanwaltschaft. Laut "Krone" wurden die Sicherheitsvorkehrungen für Zadic verstärkt.

Beim 68-Jährigen soll bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben. Der Mann hatte in Dutzenden Postings Hinrichtungslisten, Todeskandidaten und Straflager erwähnt. Gemünzt auf Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) schrieb er etwa: "Angst vorm Galgen? Am 29. 8. bekommen wir den Kaiser (gemeint offenbar der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser, Anm), dann bist du dran." Konkrete Todesdrohungen richteten sich auch gegen Ärztekammer-Präsidenten Thomas Szekeres.