Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. Das Höchstgericht vertritt die Auffassung, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank in Teilen gegen das deutsche Grundgesetz verstößt. Die EZB hat drei Monate Zeit zu beweisen, dass die Ankäufe doch rechtmäßig sind und in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Ansonsten muss die Deutsche Bundesbank, die im Namen der EZB deutsche Staatsanleihen kauft, diese Käufe einstellen.