Nach sechs langen Wochen sind die Tage des „Hausarrests“ gezählt. Am Dienstag um acht Uhr früh verkündete die Regierung, allen voran der Gesundheits-, der Innen-, die Wirtschafts- und die Tourismusministerin, das Ende der Ausgangsbeschränkungen mit den vier bekannten Ausnahmen (Job, Einkaufen, Betreuung zu pflegender Angehöriger, Füße vertreten). Mit 1. Mai soll die berühmt-berüchtigte Verordnung, die gestern einmal mehr für Verwirrung gesorgt hat, auslaufen.

  • Ab 1. Mai werden Bürgerinnen und Bürger also wieder ausgehen können.
  • Wenn man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
  • Veranstaltungen und Versammlungen bis zu 10 Personen werden möglich sein.
  • Falls das Covid-6-Gesetz im Parlament am heutigen Dienstag so wie geplant beschlossen wird, werden auch Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein.
  • Begräbnisse sind künftig für Gruppen von bis zu 30 Personen erlaubt
  • Fahrschulen, Musikschulen und Maturaschulen dürfen ab 1. Mai wieder aufsperren (die anderen Schulen bleiben ja noch zu)
  • Ab 15. Mai erfolgt die Wieder-Eröffnung der Gastronomie. Es gelten Öffnungszeiten von 6 - 23 Uhr.
  • Ab 29. Mai dürfen auch Beherbergungs-Betriebe und Bäder wieder aufsperren.
  • Nachtlokale, Bars, Musiklokale bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Die Beschränkung von Geschäften auf eine Raumgröße von 20 Quadratmetern pro Kunde wird auf 10 Quadratmeter gesenkt.
  • Sehenswürdigkeiten und Freizeitanlagen werden per 29. Mai wieder geöffnet, nur Outdoor-Tierparks gehen schon mit 15. Mai in Betrieb.
  • Für den Öffentlichen Verkehr gelten ebenfalls die Masken-Pflicht und die Abstandsregel - sofern die Einhaltung letzterer möglich ist. Die Home-Office-Empfehlung bleibt aufrecht, und Schulbeginnzeiten sollen gestaffelt werden.
  • Bibliotheken bleiben jedenfalls bis Ende Mai, Fitnessstudios und Kulturbetriebe, auch Kinos, bis auf weiteres geschlossen.

Hier lesen Sie, wie es im Detail in Gastronomie und Hotellierie weitergeht. Ab Mittwoch soll eine eigene Website der Wirtschaftskammer zur Verfügung stehen, die alle Regeln übersichtlich zusammenfasst.

Die Kernpunkte:

  • Maximal vier Erwachsene dürfen mit ihren Kindern an einem Tisch Platz nehmen. Größere Familienfeiern wie Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern werden bis Ende Juni nicht möglich sein.
  • Zwischen den Gruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter gegeben sein.
  • Es gibt keine freie Sitzwahl, und Vorreservierung ist erwünscht.
  • Das Personal muss dort, wo sich Gäste aufhalten, Masken tragen.

Für Bäder gilt der Zielhorizont 29. Mai. An einem Regelwerk für Einlass, Liegebereich etc. wird gearbeitet, vor allem aber will die Regierung zuvor noch verlässlich ausschließen können, dass eine Infektion durch das Wasser erfolgten kann.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonten, jetzt sei die Eigenverantwortung gefordert. Anschober: "Das ist eine ganz große Veränderung. Wir setzen auf das Vertrauen, darauf, dass  das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Hygiene und Mindestabstand gelernt ist und die Menschen sehr bewusst und selbständig tun, was zu tun ist."

Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte, es sei die Eigenverantwortung insbesondere der Gäste gefragt. "Sie müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, aber sie müssen selbst achtgeben auf ihre Gesundheit."

Anschober betonte: "Es ist noch nicht vorbei, wir sind mitten in der Krise". Dass in Deutschland die Reproduktionszahl wieder auf über 1 gestiegen sei, mache besorgt, auch wenn davon noch kein Trend abzuleiten sei.

  • Phase 1 sei in Österreich vorerst überstanden.
  • Phase 2 sei im Gange: die kontrollierte Öffnung, mit Mund-Nasen-Schutz, Abstands- und Hygienepflicht. Wichtige Schritte wie die Ermöglichung von Großveranstaltungen und Kulturereignissen liege dabei noch in der Ferne.
  • Phase 3 sei das Leben mit Mindestabstand und Hygienemaßnahmen.
  • Phase 4, das "normale Leben", werde erst nach Vorhandensein eines Impfstoffes erreicht werden können.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) fasste bei der Pressekonferenz noch einmal die Nachschärfungen bei den Fördermaßnahmen, insbesondere beim Härtefallfonds, zusammen.

  • Der "Beobachtungszeitraum" wird um drei Monate, bis zum 15. September, ausgeweitet. Die Betriebe können jene drei Monate wählen, in denen sie am stärksten von Umsatzeinbrüchen betroffen sind.
  • Jungunternehmer ab Gründung per 1.1.2018 haben ein Anrecht auf die pauschale Unterstützung.
  • Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro pro Monat (für jedender drei Monate).
  • Eine gleichzeitige Förderung aus dem Familienhärtefallfonds ist möglich.

Was Schramböck noch ankündigte: Die Kreditbearbeitungsgebühren werden gesenkt, die Banken hätten ihr zugesichert, nicht mehr bis zu 2,5 Prozent sondern nur noch 0,5 bis 0,8 Prozent zu verrechnen.

Türkis-grünes Paket am Vorabend des 1. Mai?

Hinten den Kulissen bastelt die türkis-grüne Regierung an einem Entlastungs-, Investitions- und Konjunkturpaket, das am 30. April, also am Vorabend des Hochamts der Sozialdemokratie (1. Mai) präsentiert werden könnte. Konkret sollen die untersten und mittleren Einkommen entlastet und eine Job-Initiative gestartet werden.