Die zweite Phase beim Härtefallfonds für Selbstständige startet. Das Geld - bis zu 2.000 Euro drei Monate lang - kann ab Montag, 12.00 Uhr auf der Webseite der Wirtschaftskammer beantragt werden. Das Finanzministerium hatte in der vergangenen Woche die Richtlinien dafür fertiggestellt. Insgesamt steht für betroffene Kleinunternehmer ein 2 Milliarden Euro schwerer Fördertopf zur Verfügung.

Der Fallstrick ist die Höhe des Einkommens. Wer in den vergangenen Jahren ein Einkommen von weniger als 11.000 Euro pro Jahr gehabt und daher keine Einkommensteuererklärung gemacht hat, fällt nicht unter die Förderrichtlinien.

Die Förderung ist laut 4.1.m der Richtliniennur zulässig unter folgender Bedingung:

  • In dem am wenigsten weit zurückliegenden rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid (bei alternativer Berechnung in den am wenigsten weit zurückliegenden drei aufeinanderfolgenden Einkommensteuerbescheiden) aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 müssen gleichzeitig insgesamt positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb vorhanden sein. Dies gilt nicht für Förderungswerber, die zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020 gegründet haben.

Ermittlung der Bemessungsgrundlage laut 5.2.c der Richtlinien:

  • Die positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) und/oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) bzw der positive Saldo aus diesen Einkünften abzüglich der darauf entfallenden Einkommensteuer, ermittelt durch Anwendung des Durchschnittssteuersatzes aus dem Veranlagungsbescheid auf diese Einkünfte.

Und dazu heißt es noch erläuternd, die Ermittlung erfolge "ausschließlich auf Grundlage der Daten, die aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung vorhanden sind".

Der Ausweg: Auch Kleinunternehmer, deren Jahreseinkommen unter 11.000 Euro liegt, müssen für das Jahr 2019 noch rasch eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Aus dem Härtefallfonds ist in einer ersten Phase bereits eine Soforthilfe von in der Regel 1.000 Euro gezahlt worden. Bisher gab es rund 130.000 Anträge, mehr als 110 Mio. Euro wurden schon ausbezahlt. Für die zweite Phase gibt es auf der Website der Wirtschaftskammer seit Donnerstag, den 16. April, ein Musterformular zur Vorbereitung auf den Antrag. Anträge sind dann vom 20. April bis Ende 2020 möglich.

Neue Bedingungen

Nach Kritik an den ursprünglichen Anspruchskriterien ist die Definition eines Härtefalls gelockert und das Volumen auf zwei Milliarden Euro verdoppelt worden. In der zweiten Phase sind auch Mehrfachversicherte berechtigt. Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefälle. Ebenfalls gestrichen wurde die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich.

Bedrohung nachzuweisen

Betroffene müssen, um Anspruch zu haben, in der zweiten Auszahlungsphase eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen, konkret, wenn sie die laufenden Kosten nicht mehr tragen können, behördlich schließen mussten oder wenn der Umsatz um mehr als die Hälfte eingebrochen ist, wie es in den Richtlinien heißt. Die Anträge müssen jeweils monatlich - Mitte März bis Mitte April, Mitte April bis Mitte Mai und Mitte Mai bis Mitte Juni - gestellt werden.

"Der Verdienstentgang aus dem aktuellen "COVID-Monat" (z.B. 16.03. bis 15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit 80% (bei Geringverdienern mit 90%) ersetzt und mit 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate gedeckelt. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus der Phase 1 werden bei dem ersten Zuschuss aus der Phase 2 gegengerechnet", erklärte ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) schriftlich gegenüber der APA. Gründer erhalten pauschal 500 Euro pro Monat.

Ausgearbeitet worden ist der Härtefallfonds unter Blümel und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Mit der Abwicklung wurde die Wirtschaftskammer beauftragt, für Bauern ist die AMA zuständig. Anspruch auf die Unterstützung haben Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, landwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter. Ihnen soll so geholfen werden, die Lebenserhaltungskosten zu tragen.