Die einen können nicht nach Hause, die anderen nicht von zu Hause zurück an ihren Arbeitsplatz: Das ist der Grund für die Misere im Bereich der 24-Stunden-Pflege, die die Regierung veranlasst hat, tausende Zivildiener als Reserve zu verpflichten.

Doch es geht auch um die Pflegerinnen selbst, darum, wie sie in der Zeit dazwischen ihr Auskommen finden. Denn ansonsten müssten sie sich inzwischen in der Heimat eine andere Arbeit suchen und fallen auf Dauer für das österreichische Pflegesystem aus.

Pflegerinnen, die derzeit in ihrer Heimat sind, verdienen in dieser Zeit keinen Cent. Auch für sie ist der Härtefallfonds gedacht, der Überbrückungszahlungen an Selbstständige und Kleinunternehmer leistet. Viele Pflegerinnen sind ja als Selbständige tätig und haben in Österreich ein Gewerbe angemeldet.

Steuernummer und Konto

Für die Pflegerinnen, die versuchten, die Geldleistung abzurufen, gab es ein böses Erwachen: Voraussetzung ist eine österreichische Steuernummer und ein österreichisches Bankkonto. Über beides verfügen viele von ihnen nicht: Viele sind unter der Steuergrenze und daher nicht einkommensteuerpflichtig, andere haben kein österreichisches Bankkonto. Geld und auch Familienbeihilfe wurden ihnen bisher auf ihr ausländisches Konto überwiesen.

In Wirtschaftskammer und im Gesundheits- und Sozialministerium ist man sich der Problematik bewusst. Es werde bereits an einer Lösung gearbeitet, hieß es.

Zuständig sind allerdings Wirtschafts- und Finanzministerium. Wir fragten nach. Die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium: Die Richtlinien seien für die erste Phase vom Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und dem Wirtschaftsministerium erstellt worden. "Die Antragssteller müssen über eine Kennzahl des  Unternehmensregisters (KUR) oder eine Steuernummer in Österreich verfügen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine inländische Kontoverbindung bekanntzugeben." Zur Auszahlung in der ersten Phase müssten die festgelegten Voraussetzungen der Richtlinie vorliegen. "Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf gemäß der Richtlinie keine Auszahlung erfolgen."

In der ersten Phase hätten die meisten Pflegerinnen Anspruch auf 500 Euro gehabt. In der zweiten Phase gibt es für drei Monate insgesamt dreimal höchstens 2.000 Euro. Diese Phase startet nach Ostern. Werden die Richtlinien geändert?

Kalte Schulter

Wieder zeigen Wirtschafts -und Finanzministerium den Pflegerinnen die kalte Schulter: Die Pflegekräfte würden in Österreich dringend gebraucht, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der Kleinen Zeitung. "Mehrere Ministerien arbeiteten daran, dass es Pflegekräften auch weiterhin möglich ist, nach Österreich zu pendeln." Zum einen solle dadurch der notwendige Pflegebedarf in Österreich gedeckt werden, zum anderen sei damit auch das Einkommen der Pflegekräfte gesichert. Charterflüge aus einzelnen Ländern seien geplant. Nach vielen Gesprächen sei auch die ungarische Grenze für Pendler passierbar. 

Das ist keine Antwort auf die Frage, wie jene Pflegerinnen unterstützt werden können, die seit Wochen in ihren Heimatländern festsitzen und über kein Einkommen verfügen, und jenen, die weiterhin die Anreise nicht möglich ist.

Die Sache drängt, denn wenn die Pflegerinnen kein Auskommen mehr haben, müssen sie in ihrer Heimat nach anderen Jobs Ausschau halten und stehen auch für die Zeit nach der Corona-Krise nicht mehr zur Verfügung.

Prämien für Hiergebliebene

Für jene Pflegerinnen, die über ihren Turnus hinaus im Land geblieben sind um ihre Klientinnen und Klienten weiter zu versorgen, gibt es jetzt "Prämien", die über die Sozialreferate der Länder ausbezahlt werden, pro Person 500 Euro.