Da sich die Corona-Krise zuspitzt, hat das Bildungsministerium seinen Schulschließungs-Plan geändert: "Schüler können schon ab Montag zu Hause bleiben, auch die unter-14-Jährigen", heißt es aus dem Bildungsministerium gegenüber der Kleinen Zeitung.

An den gestaffelten Schulschließungsplänen halte man zwar fest (die Oberstufe bleibt ab Montag zu Hause, die Jüngeren ab Mittwoch). Doch sollten Eltern ihre unter-14-Jährigen bereits ab Montag zu Hause lassen, bleibe das ohne Konsequenzen, werde also nicht als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet.

Faßmann: "Bin selbst Vater und Großvater"

Bildungsminister Heinz Faßmann schreibt in einem Brief, der an die Eltern der österreichischen Schüler geht: "Ich bin selbst Vater und Großvater und weiß, was solche gravierenden Änderungen im Alltag einer Familie bedeuten."

Brief von Minister Faßmann an die Eltern 58.91 KB

Brief von Minister Heinz Faßmann an die Eltern

Berufsschulen ab Montag zu

Für die Schulen gab es heute neue weitere Informationen, nachdem sich das Bildungsministerium mit den Bildungsdirektionen per Telefonkonferenz ausgetauscht hat:

An den Berufsschulen wird der lehrgangsmäßige Unterricht mit Montag, Montag eingestellt - das ist fix. Weitere Informationen für die Berufsschulen gibt es heute vom Bildungsministerium.

Für die betroffenen Lehrlinge ist es wichtig, zu wissen, dass sie grundsätzlich nicht zu Hause bleiben können, sondern in den Ausbildungsbetrieb müssen, erklärt dazu die Arbeiterkammer Oberösterreich. Zuvor sollte aber die Situation im Betrieb abgeklärt werden. Die Berufsschüler oder ihre Eltern sollten rechtzeitig vor Dienstbeginn telefonisch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, denn dieser könne auch auf eine Anwesenheit der Berufsschüler im Betrieb verzichten.

Sollte eine Anwesenheit im Betrieb nötig sein, müsse der Arbeitgeber den Lehrlingen dort jedenfalls die nötige Zeit für die Berufsschulaufgaben und E-Learning zur Verfügung stellen.

Lehrer im Dienst, kein Sonderurlaub

Für die österreichischen Schulen gilt:

  • Schulleiter und Verwaltungspersonal müssen ihren Dienst wie üblich an der Schule verrichten. Ist ein Schulleiters verhindet, trifft diese Verpflichtung den Leiterstellvertreter oder "eine sonstige, vom Schulleiter zu bestimmende Person".
  • Lehrpersonal: Alle Lehrer sind weiterhin im Dienst und erhalten ihre Bezüge (ausgenommen Mehrdienstleistungen, welche nicht erbracht werden können). Ob dieser Dienst von zu Hause oder am Schulstandort zu verrichten ist, entscheidet die Schulleitung.
  • Die Diensteinteilung trifft der Schulleiter. Dabei muss er auf folgende Kriterien Bedacht nehmen: Lehrpersonen, die selbst Betreuungspflichten oder chronischen Erkrankungen haben, und solche, die altersbedingt zur Risikogruppe zählen, sowie Schwangere sind nur in Ausnahmefällen zum Dienst in der Schule zur Betreuung von Schülern heranzuziehen.
  • Der öffentliche Dienst gewährt keinen dreiwöchigen Sonderurlaub für Betreuungspflichten, so wie dies für Privatangestellte laut Bundesregierung gilt.
  • Schulautonome Tage und auch der Landesfeiertag sind wie vorgesehen schulfrei. An diesen Tagen haben die Schulen geschlossen.
  • Es ist täglich zu dokumentieren, welche Schüler in den jeweiligen Klassen anwesend sind
  • Aus den Kindergärten dürfen keine Kinder in den Volksschulen betreut werden.