JA von Jurist und Wirtschaftswissenschaftler Stephan Schwarzer 

Das UVP-Verfahren ist in Schieflage geraten, das gilt es zu korrigieren: Es liegt auch in den Augen der Europäischen Kommission an Österreich selbst, die extrem langen Verfahrensdauern auf ein sinnvolles Maß zu verringern.

Hand aufs Herz: Wem bringt es etwas, wenn der Semmering-Tunnel wegen langwieriger Verfahren um viele Jahre später gebaut werden darf? Ich finde es schade für die Umwelt, wenn die umweltfreundliche Bahn auf der Strecke von Graz oder Klagenfurt nach Wien von jedem Autofahrer mühelos ausgebremst wird.

Wie gut ist es, dass die Westbahn Wien schneller als die Autobahn mit den Landeshauptstädten St. Pölten, Linz, Salzburg und Innsbruck verbindet, auch dank dem Tunnel durch den Lainzer Tiergarten, den Bürgerinitiativen zum Schaden für die Umwelt verbissen bekämpft haben.

Wem bringt es etwas, wenn die für Energiewende und Versorgungssicherheit so wichtige Salzburg-Leitung seit Jahren beim Bundes-Verwaltungsgericht auf die Genehmigung warten muss? Alle Fragen sind geklärt, das Ermittlungsverfahren seit mehr als einem Jahr geschlossen. Niemand versteht, warum die Ausfertigung eines Bescheides schon 14 Monate dauert. Jedes Jahr Verzug bei der Lückenschließung des Hochspannungsnetzes kostet 10 Millionen Euro, vom lebensgefährlichen Risiko eines Stromausfalls ganz zu schweigen. Hier setzt die Bundesregierung an: Fristen für die Erledigung sind nicht nur festzulegen, sondern auch einzuhalten. Verzögerungstaktiken werden damit kontraproduktiv.

Richtig ist: Das öffentliche Interesse an Projekten darf nicht völlig in den Hintergrund gedrängt werden. Jedes Bürgerrecht ist zu berücksichtigen. Aber alle Einwände sind frühzeitig auf den Tisch zu legen und dürfen nicht mehr zu Verzögerungszwecken zurückgehalten werden. Strukturierte Verfahren sollen an die Stelle von Endlosschleifen treten. Verfahrensdauern von 5 bis 10 Jahren – ein Vielfaches der gesetzlichen Limits – sind unakzeptabel. Der Flughafenfall (dritte Piste Wien-Schwechat) hat 10 Jahre längst überschritten.

Rufen wir uns in Erinnerung: Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient nicht der Verhinderung, sondern der Prüfung und Begrenzung der Umweltauswirkungen. Der Schutz der Umwelt hat einen hohen Stellenwert. Entscheidungen werden aber nicht besser, wenn sie immer wieder aufgeschoben werden. Keine EU-Norm verlangt, dass öffentliche Interessen gegenüber Individual- oder Partikulärinteressen das Nachsehen haben. Und keine EU-Norm verlangt, dass Verfahren beliebig ausgedehnt werden können. Von der EU-Kommission hören wir, dass es an Österreich selbst liegt, die extremen Verfahrensdauern auf ein sinnvolles Maß zu verringern.

NEIN vom Präsidenten des Umweltdachverbandes Franz Maier

Das Standortentwicklungsgesetz verfehlt seinen Zweck, denn durchgeboxte Genehmigungen halten nicht. Schnellere Verfahren wären durch vollständige Unternehmensunterlagen und mehr Personal zu erreichen.

Ist die Verfahrensdauer an sich schon ein Qualitätskriterium? Nur bedingt. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um das Standortentwicklungsgesetz, das den intendierten Zweck letztlich völlig verfehlt. Denn bei der Frage nach einer notwendigen Verfahrensbeschleunigung handelt es sich nicht um eine Ob-, sondern um eine Wie-Frage.

Der Entwurf sieht vor, „standortrelevante Vorhaben“ nach Ablauf von zwölf Monaten automatisch zu genehmigen – auch wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht abgeschlossen ist. Ganz abgesehen von der Unions-, Verfassungs- und Völkerrechtswidrigkeit dieses Genehmigungsautomatismus: Derart durchgeboxte Genehmigungen entsprächen zwar vielleicht den Wunschvorstellungen einiger Wirtschaftsfunktionäre, wären aber nicht haltbar und würden erst recht zum Jo-Jo-Effekt in Form langwieriger Rechtsprozesse führen. JEDE solche Genehmigung würde sofort beeinsprucht und mit großer Sicherheit wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben werden. Die UVP durch einen Automatismus einfach hinten abzuschneiden ist sinnlos – mit fatalen Risiken für Projektbetreiber und die Umwelt.

Blicken wir auf die tatsächlichen Verfahrensdauern: Anders als behauptet dauern Umweltprüfungen von der öffentlichen Auflage bis zum Bescheid durchschnittlich ohnehin nur 10,2 Monate! Vereinfachte Verfahren (z. B. für Windparks) sind im Schnitt nach nur 5,4 Monaten wieder beendet. Die meiste Zeit geht für die Erlangung der Auflagereife des Projektes verloren, etwa durch unvollständige Einreichunterlagen oder fehlende Gutachten. Anrainer oder Umweltorganisationen haben in dieser Phase übrigens noch keine Rechte auf Beteiligung oder Rechtsschutz. Eine Beschleunigung von Verfahren liegt also in erster Linie in den Händen der Projektbetreiber. Anderslautende Aussagen dienen nur der Verschleierung dieser Situation.

Verbessern lässt sich aber immer etwas: Daher Ja zur Verfahrensbeschleunigung! Der wichtigste Hebel ist, die Unternehmen bezüglich Qualität und Vollständigkeit ihrer eigenen Unterlagen in die Pflicht zu nehmen. Die UVP-Behörden sind gefordert, die Zahl der Amtssachverständigen aufzustocken und exzellente Verhandlungsleitung zu leisten. Ein Fokus auf strategische Umweltprüfungen und frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung würde Querelen verhindern. Auch die anstehende Novelle des UVP-Gesetzes brächte verfahrensbeschleunigende Maßnahmen. Ja zu mehr Effizienz und Effektivität bei Umweltprüfungen, aber bitte richtig!