Eine deutliche Verstimmung gibt es nun in der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Flüchtlings-Obergrenzen. Bundeskanzler Christian Kern hatte gestern im Pressefoyer des Ministerrats gesagt: "Wir haben einen Richtwert festgehalten, der 37.500 Asylberechtigte formuliert. Diese Zahl liegt meinem Verständnis nach derzeit rund bei 11.000, das sind die Zahlen des Innenministeriums." Laut dem Kanzler sind nämlich Anträge abzuziehen, für die gemäß der Dublin-Vereinbarung ein anderes Land zuständig wäre.

Innenminister Wolfgang Sobotka widerspricht nun aber deutlich. Sobotka: Die Bundesregierung und die Landeshauptleute hätten beschlossen, dass 2016 nicht mehr als 37.500 Personen zum Asylverfahren zugelassen werden. Kern habe jedoch am Dienstag plötzlich von 37.500 "Asylberechtigten" gesprochen - diese Art der Berechnung laufe dann aber auf eine viel höhere Antragszahl (vergleichbar mit jener im Jahr 2015) hinaus.

Für Sobotka kommt so eine Änderung  der Berechnung nicht in Frage: "Für mich steht fest: Die Asylantragszahlen des Jahres 2015 dürfen sich nicht wiederholen. Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass es sich hierbei um eine Missinterpretation des Bundeskanzlers handelt, und nicht um einen 'Links-Ruck' des SPÖ-Parteivorsitzenden." Die Asyllinie der Regierung sei "nicht verhandelbar".

Noch empörter zeigt sich Wiens ÖVP-Chef Gernot Blümel: "Wenn der neue Kanzler die Obergrenze bei Asylwerbern aufweicht, kann er gleich wieder abdanken", befand Blümel in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Drozda für "Objektivierung"

Gereizt reagierte daraufhin SPÖ-Kanzleramtsminister Thomas Drozda: Die von Kern genannten Zahlen würden nämlich "auf einer durch den Innenminister im gestrigen Ministerrat berichteten Darstellung" beruhen. Angesichts der aktuellen Diskussion um diese Zahlen erwartet Drozda sich eine "Objektivierung und regelmäßig transparente Veröffentlichung", so der Minister: "Das zuständige Ressort sollte regelmäßig darstellen, wie viele Asylanträge in Österreich abgegeben wurden und wie hoch die Zahl der zum Asylverfahren Zugelassenen ist, also wie viele Dublin-Fälle oder Folgeanträge es gibt."