Neue Runde im ukrainischen Wahlstreit: Das Oberste Verwaltungsgericht in Kiew hat einer Überprüfung des knappen Sieges von Oppositionsführer Viktor Janukowitsch bei der Präsidentenwahl zugestimmt. Damit wurde das von der Zentralen Wahlkommission verkündete Endergebnis der Stichwahl vom 7. Februar zunächst außer Kraft gesetzt.

Timoschenko hatte am Dienstag Beschwerde gegen den Wahlsieg des pro-russischen Politikers Janukowitsch eingereicht. Sie sprach von Wahlbetrug und legte dem Gericht Videoaufnahmen und Fotos vor. Das Verwaltungsgericht folgte allerdings nicht der Forderung Timoschenkos, die Amtseinführung Janukowitschs nächste Woche zu verbieten.

Das Gericht soll nun bis Donnerstag nächster Woche über die Beschwerde Timoschenkos entscheiden. An diesem Tag (25. Februar) soll der neue Präsident ins Amt eingeführt werden.

Die im pro-europäischen Westen der Ukraine populäre Timoschenko hatte angekündigt, die geplante Amtseinführung des vom russischsprachigen Osten und Süden des Landes unterstützten Janukowitsch verhindern zu wollen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die EU und USA hatten die Wahlen als frei und fair gelobt.

Beobachter rechnen kaum damit, dass es Timoschenko gelingt, den Sieg von Janukowitsch anzufechten. Die Regierungschefin will wie schon bei der demokratischen Revolution von 2004 einen dritten Wahlgang durchsetzen. Damals hatte Janukowitsch nach einem Skandal um Wahlfälschungen gegen Viktor Juschtschenko verloren. Der Amtsinhaber war wegen der schweren Krise im Land Mitte Jänner dieses Jahres abgewählt worden.

Bei der Stichwahl am 7. Februar hatte Janukowitsch mit einem Vorsprung von 3,5 Prozentpunkten knapp vor Timoschenko gewonnen. Laut dem amtlichen Wahlergebnis entfielen bei der Wahl 48,95 Prozent der Stimmen auf Janukowitsch, 45,47 Prozent auf Timoschenko.