US-Firmen können künftig noch weitaus stärker als bisher in den US-Wahlkampf eingreifen. Das Oberste Gericht der USA hob am Donnerstag langjährige Beschränkungen bei der Wahlkampfwerbung für Unternehmen auf. Danach können Firmen jetzt Geld aus ihren Töpfen für Werbekampagnen zur Unterstützung oder Bekämpfung von Kandidaten bei Wahlen auf Bundesebene ausgeben.
Bisher war es ihnen nur erlaubt, in Werbespots zu Sachfragen Stellung zu nehmen. Direkte finanzielle Zuwendungen aus der Firmenkasse an Kandidaten bleiben aber weiter verboten. Das Gericht hob am Donnerstag auch eine bisherige Regelung auf, nach der solche Sach-Werbekampagnen für Unternehmen und auch Gewerkschaften ab 30 Tagen vor der Wahl verboten waren. Zur Begründung hieß es, die Wahlkampf-Restriktionen, die eine unzulässige Einflussnahme auf politische Entscheidungen verhindern sollten, verstießen gegen das Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung.
Die neuen Freiheiten, die nach der Interpretation von Rechtsexperten höchstwahrscheinlich auch für Gewerkschaften gelten werden, könnten bereits bei den Kongresswahlen im November zum Tragen kommen. Erwartet wird dann eine Flut von Werbespots, von denen vor allem die Republikaner profitieren könnten. Der Fraktionschef der konservativen Partei im Senat, Mitch McConnell, hatte sich für die Lockerung der teils seit Jahrzehnten bestehenden Restriktionen stark gemacht, während der demokratische Parteivorstand dagegen argumentierte.