Innenministerin Fekter will Asylwerber künftig während der Erstabklärung nicht mehr aus den Erstaufnahmezentren herauslassen. In der ORF-"Pressestunde" sprach sie am Sonntag von einer auf 28 Tage oder einen Monat befristeten "Anwesenheitspflicht". Innerhalb der Lager solle es jedoch Bewegungsfreiheit und sämtliche notwendige Infrastruktur geben. "Das ist keine Haft", betonte sie.

Fekter begründete ihren Vorstoß mit den Widerständen gegen das geplante dritte Erstaufnahmezentrum im burgenländischen Eberau. Die geplante Internierung soll auch für die Zentren in Traiskirchen und Thalham gelten. Die Idee dafür habe sie aus Großbritannien, für die rechtlichen Grundlagen gebe es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, sagte sie am Sonntag in der ORF-"Pressestunde".

Fekter will die "Anwesenheitspflicht" - Worte wie "Einsperren" und "Einreisehaftzentrum" wies sie empört zurück - für jenen Zeitraum, in dem geprüft wird, ob Österreich überhaupt für das Verfahren zuständig ist. Mit ihrer Maßnahme will sie verhindern, dass "Flüchtlinge, die sich frei bewegen dürfen, auch in die Illegalität verschwinden".

Die Anwesenheitsverpflichtung soll laut der Innenministerin zeitlich befristet sein. Den Asylwerbern soll sämtliche Infrastruktur wie Rechtsberatung, (Kinder-)Betreuung oder ein Geschäft für Artikel des täglichen Bedarfs geboten werden, dann sei dies verfassungskonform umsetzbar, zeigte sich Fekter überzeugt.

Von der SPÖ kam heftige Ablehnung. Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich entsetzt, der Vorschlag berge "ein so hohes Maß an Unmenschlichkeit, dass sich mir der Magen umdreht". Verteidigungsminister Darabos ortete Verfassungswidrigkeit, man könne Menschen nicht ohne ersichtliche Gründe einsperren.

Ablehnung kam auch von den Grünen und SOS Mitmensch, wogegen das BZÖ eine rasche Umsetzung einforderte. Für die FPÖ liegt gar auf der Hand, dass Fekter nicht gewillt sei, ihre "liberale Asylpolitik" zu ändern.

Fekter beharrte indes weiterhin auf die Notwendigkeit eines dritten Erstaufnahmezentrums. Beworben hätten sich vier Gemeinden aus der Steiermark und je drei aus dem Burgenland und Kärnten. Konkret nennen wollte sie diese nicht.