Spaniens Oberster Gerichtshof hat ein Urteil gegen vier Neonazis aufgehoben, die wegen Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts mehrjährige Haftstrafen erhalten hatten. Ideologien könnten nicht bestraft werden, selbst wenn sie noch so verabscheuenswert seien, begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung.
Die spanische Verfassung verbiete extremistische Ideen nicht und betrachte sie stattdessen als Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Verbreitung extremistischen Gedankenguts sei nur dann strafbar, wenn gleichzeitig zu Gewalt aufgerufen oder dazu angestachelt werde.
Die vier Männer betreiben in Barcelona eine Neonazi-Bücherei und einen Verlag. Sie waren von einem örtlichen Gericht zu zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie in verschiedenen Schriften etwa den Holocaust verteidigten. Ihre Anwälte hatten in dem Revisionsprozess unter anderem argumentiert, dass einige der von ihnen vertriebenen Bücher auch in der Staatsbibliothek zu finden seien.