Die Regierung kann sich weiterhin nicht auf die längst fällige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einigen. Eine Verhandlungsrunde am Montagabend verlief erfolglos, die entsprechenden Punkte wurden von der Tagesordnung für den Ministerrat am Dienstag genommen.

Die Begründung dafür klang je nach Regierungspartei unterschiedlich: Während die SPÖ die Kostenfrage als offen schildert und auf den begleitenden Rechtsschutz pocht, warnt die ÖVP vor Einschränkungen im Kampf gegen Internet-Kriminalität. Die Zeit drängt: Bereits im Frühling könnten Österreich wegen Säumigkeit Geldstrafen der EU drohen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 unter dem Eindruck u.a. der Terroranschläge von Madrid erlassenen EU-Richtlinie zur "Verfolgung von schweren Straftaten".

Österreich hätte die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen und ist bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden. Im Februar ist laut Infrastrukturministerium mit dem zweiten Mahnschreiben in dieser Sache zu rechnen. Ab dann läuft eine zweimonatige Frist. Ist die Umsetzung danach noch immer nicht erledigt, drohen Strafzahlungen, und zwar in Millionenhöhe.