Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP haben am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" ihre Forderung nach einer Ausweitung der Zuverdienst-Möglichkeit für Frühpensionisten bekräftigt. Man habe sich dabei auf eine Obergrenze festgelegt, erklärte Seniorenbund-Obmann Andreas Khol. Man solle soviel dazuverdienen dürfen, bis man das Einkommen aus dem aktiven Erwerbsleben erreicht hat.

Wichtigstes Anliegen aber ist sowohl für Khol wie auch für Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha eine Heranführung des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche. Man dränge seit Jahren darauf, dass alles getan werden müsse, um "das faktische Pensionsantrittsalter ans Regelpensionsantrittsalter heranzuführen", so Blecha. Die Menschen sollten länger im Beruf gehalten werden.

Betreffend der Zuverdienstmöglichkeiten verwies Blecha auf Ungerechtigkeiten zwischen Beamten und ASVG-Versicherten: Während Beamte, die vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen, soviel dazuverdienen dürfen, wie sie wollen, sind ASVG-Frühpensionisten an die Zuverdienstgrenze von rund 375 Euro gebunden (nach Erreichen des Regelpensionsalters dürfen Pensionisten alle unbeschränkt dazuverdienen). "Eine Ungleichheit", so Blecha.

Zum Vorschlag von Caritas-Präsident Franz Küberl, den Zivildienst auch für Senioren zu öffnen, sagte Khol, es gebe ja jetzt bereits zahlreiche Pensionisten, die im Ehrenamt tätig seien. Die Idee wurde grundsätzlich begrüßt. Dass man mit Senioren die fehlenden Zivildiener bei einem allfälligen Aus für die Wehrpflicht ersetzen kann, glaubt Khol aber nicht.

Erneut scharfe Kritik übten die Seniorenvertreter an der Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages. "Ich geniere mich dafür", so Khol, der von einer "Geste der Ungerechtigkeit" sprach. Beide Senioren-Vertreter kündigten erneut an, gegen diese Streichung vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen, sobald die ersten Steuerbescheide vorliegen.