Nach der Verschiebung des Starts der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in den Spitälern von Anfang auf Ende 2015 sieht sich die Ärztekammer in ihren Warnungen bestätigt. Für Präsident Artur Wechselberger deutet die Verschiebung darauf hin, dass die technischen Probleme seitens der ELGA GmbH unterschätzt wurden. Unterdessen hat ein Arzt beim VfGH die Aufhebung des ELGA-Gesetzes beantragt.
Für Wechselberger zeigt allein die Ankündigung, dass technische Tests noch nach dem Roll-out in den Spitälern laufen sollen, wie wenig Zeit man sich genommen habe, um vorab die Gegebenheiten in den Spitälern bzw. die einzelnen Krankenhaus-Informationssysteme (KIS) auf Kompatibilität zu überprüfen. Entsprechende Warnungen der Kammer hätten ELGA GmbH und Hauptverband in den Wind geschlagen.
Wechselberger kritisierte, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Nutzerfreundlichkeit des Systems noch nicht sonderlich weit gekommen sei und auch Fragen des Datenschutzes noch offen seien. "Nicht nachvollziehbar" ist für den Ärztekammer-Präsidenten auch die Behauptung von ELGA GmbH-Geschäftsführerin Susanne Herbek, wonach die Verzögerung des Roll-outs auch mit einem "Kulturwandel" bei der Ärzteschaft bei der Erstellung der elektronischen Befunde zu tun habe.
Unterdessen hat der Wiener Kassenarzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Alfred Pixner, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes eingebracht. Pixner begründet den Antrag vor allem mit dem Eingriff in das Datenschutzrecht sowie in die Privatsphäre, analog zur aufgehobenen Vorratsdatenspeicherung.