Die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt (BK) ist mit einem neuen Phänomen in der Geldwäschebekämpfung konfrontiert.Kriminelle verschleiern die Herkunft illegaler Gelder immer öfter übers Internet, meist durch Transaktionen mit sogenannten Kryptowährungen. Seit heuer gibt es für den Kampf dagegen eine neue Geldwäscherichtlinie.

Seit heuer müssen Plattformen, die Geld in Kryptogeld wechseln, die Identität und weitere Informationen erheben. Gleichzeitig analysiert die Geldwäschestelle Transaktionen in der Blockchain. Generell sei die Szene sehr anfällig für Geldwäsche, weil Geld anonym hin und her geschoben werden kann. "Das Thema fängt erst an", sagte Louis Kubarth, Leiter der Geldwäschemeldestelle, am Freitag vor Journalisten.

Zwischenmänner sind sich ihrer Rolle oft nicht bewusst

Oft waschen Kriminelle ihr Geld auch über sogenannte "Finanzagenten", die im Internet angeworben werden. Sie werden meist mit dem Versprechen einer lukrativen Verdienstmöglichkeit ohne viel Aufwand geködert und sollen Gelder, die auf ihrem Konto einlangen, an Konten im Ausland weitertransferieren. Diese auch "Money Mules" genannten Zwischenmänner sind sich laut Bundeskriminalamt oft nicht bewusst, dass es sich um Gelder aus illegalen Machenschaften handelt.

Während der Corona-Ausgangsbeschränkungen verzeichnete das BK einen Rückgang der Delikte, gleichzeitig stiegen aber die Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche. Der Direktor des Bundeskriminalamts, Gerhard Lang, erklärte das damit, dass die Zeit des Homeoffice für Tätigkeiten genutzt worden sei, die trotz Lockdown möglich waren. "Die organisierte Kriminalität schläft nicht", so Lang.

Laut Geldwäschebericht 2019, den das BK veröffentlichte, langten vergangenes Jahr 3.073 Verdachtsmeldungen ein. Das ist ein Plus von knapp 12 Prozent gegenüber 2018. Die mit Abstand meisten Meldungen stammen von Banken, vereinzelt auch von Notaren, Rechtsanwälten oder Versicherungen. Lang betonte, dass die Zusammenarbeit mit den Banken für das Aufspüren illegaler Zahlungsflüsse entscheidend ist für die Arbeit der Ermittler. Würde ein Finanzinstitut seine Sorgfaltspflicht nicht ernst nehmen, erfolgt seitens des BK eine Meldung an die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Die Geldwäsche steht laut BK immer in Verbindung zu einem anderen Delikt, meist handelt es sich um Betrug, in anderen Fällen geht es um Korruption, Steuerhinterziehung oder Terrorismusfinanzierung. 2019 wurden rund 6,7 Mio. Euro im Zusammenhang mit Geldwäsche sichergestellt. Es gab 63 Verurteilungen, nach 66 im Jahr davor. Die Geldwäschemeldestelle geht aber von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. In einem Großteil der Fälle erfolgt die Verfolgung grenzüberschreitend in Zusammenarbeit mit anderen Ländern.