Mehr als sechs Jahre nach dem gewaltsamen Tod der französischen Austausch-Studentin Lucile K. in Kufstein ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck der tatverdächtige 43-jährige Fernfahrer aus Rumänien wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Da der Angeklagte bereits in Deutschland nach einem Sexualmord an einer 27-jährigen Joggerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sah das Landesgericht Innsbruck unter Bedachtnahme auf dieses Urteil von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab.

Die 20 Jahre alte französische Austausch-Studentin, die aus Lyon stammte und im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war im Jahr 2014 getötet worden. Ihr Leiche war am 12. Jänner von Polizisten am Ufer des Inns entdeckt worden. Die Tatwaffe, eine Hubstange, wie sie zum Beispiel zum Anheben eines Lkw-Führerhauses genutzt wird, wurde schließlich im Inn gefunden.

Auch "Störung der Totenruhe"

Der Rumäne wurde auch wegen des Vergehens der Störung der
Totenruhe verurteilt. Er soll die junge Französin, nachdem er sie
mit einer Eisenstange erschlagen hatte, auch noch missbraucht haben.
Auf die Spur gekommen war man dem 43-Jährigen erst im Jahr 2017.
Damals war in Endingen in Deutschland eine 27-jährige Joggerin auf
eine ähnliche Art und Weise wie Lucile ums Leben gekommen. Im
Dezember 2017 war der Rumäne dann in Deutschland zu einer
lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Damals hatte der 43-Jährige für den Fall der Joggerin ein
Geständnis abgelegt, das er am Landesgericht Innsbruck jedoch
widerrief. Er sei von seinem damaligen Verteidiger unter Druck
gesetzt worden und auch seine ehemaligen Mithäftlinge hätten ihm
geraten, zu gestehen und zu sagen, dass er getrunken hatte. "Sie
haben gesagt, dass ich dann nicht die maximale Strafe bekomme",
sagte der 43-Jährige.

Im Gefängnis in Deutschland hatte der Rumäne vor einem Psychiater auch die Tat an Lucile indirekt gestanden. Doch auch davon wollte er vor dem Geschworenengericht in Innsbruck nichts mehr wissen. Der als Zeuge geladene deutsche Psychiater bestätigte jedoch, dass der Rumäne ihm gegenüber indirekt die Tat an Lucile gestanden habe. "Er hat mir gegenüber nicht explizit zwei Tötungsdelikte eingestanden, das Kufsteiner Delikt hat er mir gegenüber aber indirekt
eingeräumt", so der Psychiater. Der Beschuldigte habe von Träumen
gesprochen, die sich auf beide tote Frauen beziehen würden. Von dem
43-Jährigen gehe jedenfalls eine hohe Gefahr für weitere Delikte
aus, meinte der Psychiater. "Es spricht aus psychiatrischer Sicht
einiges dafür, dass der Angeklagte ein klassischer Serienmörder
ist", erklärte er.

DNA-Spuren verrieten den Täter

Sowohl an Lucile, als auch an der Joggerin in Deutschland waren mehrere DNA-Spuren des 43-Jährigen sichergestellt worden. Bei den Spuren gebe es "keinen vernünftigen Zweifel", dass sie vom Angeklagten selbst oder einer Person aus "seiner Linie" stammen würden, erklärte eine spurentechnische Gutachterin. Man könne sogar mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" sagen, dass sie vom Beschuldigten selbst stammen, meinte sie.

Als Richter Norbert Hofer den Angeklagten mit den DNA-Spuren
konfrontierte, meinte der Rumäne dazu lediglich, dass er "keine
Erklärung" dafür habe. Er blieb jedoch bei seiner Verantwortung.
Auch in seinem Schlusswort betonte er erneut, dass er "niemanden
umgebracht" habe.