Die Mutter des Mädchens hatte den Mann gebeten, die Schülerin von Wien zum Wochenenddomizil der Familie an der ungarisch-burgenländischen Grenze zu bringen. Der 53-Jährige holte das Mädchen an einer Adresse am Stadtrand ab. Im Auto verwickelte er die Unmündige zunächst in ein Gespräch über Sexualität.

Laut Anklage lenkte er sein Fahrzeug schließlich in ein Waldstück und forderte das Mädchen zum Oralverkehr auf. Im Anschluss zog er der Staatsanwaltschaft zufolge die Schülerin über die Mittelkonsole nach hinten und vollzog eine Vergewaltigung.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hat sich bei der Unmündigen eine posttraumatische Belastungsstörung herausgebildet, die einer schweren Körperverletzung gleichkommt. 

Das Mädchen habe vor wenigen Wochen zwei Selbstmordversuche unternommen, informierte die Rechtsvertreterin der betroffenen Familie den Senat (Vorsitz: Nina Steindl). Sie sei daher in einem Spital stationär aufgenommen worden.

Der Angeklagte behauptete, es sei zu keinerlei Übergriff gekommen. Das Mädchen habe während der Autofahrt von sich aus über Sex geplaudert. Mehr sei nicht passiert. Er könne sich die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen nicht erklären. Der 53-Jährige erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Die Betroffene hatte im Herbst 2018 über WhatsApp zwei Freundinnen von dem inkriminierten Vorfall erzählt und sich in weiterer Folge auch einer Tante anvertraut. Von einer Anzeige nahm die Familie aufgrund des Nahverhältnisses zum Tatverdächtigen Abstand. Die strafrechtliche Verfolgung des Mannes leitete im Frühjahr 2019 ein Krankenhaus in die Wege, in dem die Unmündige wegen massiver Verletzungen im Intimbereich behandelt wurde, die von den Spitalsärzten auf Gewalteinwirkung zurückgeführt wurden.