Weil er im Zug einer Auseinandersetzung mit einer Axt auf einen gegnerischen Verkehrsteilnehmer losgegangen ist, ist ein 22 Jahre alter Wiener am Montag am Landesgericht für Strafsachen zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte mit dem Beil die Seitenscheibe des Pkw seines Kontrahenten eingeschlagen.

Vorangegangen war dem Ganzen ein Auffahrunfall. Der 22-Jährige war am 22. November 2019 dem Mitarbeiter einer Botschaft am Margaretengürtel in das Fahrzeug gekracht. Der junge Mann wollte den angerichteten Sachschaden ohne Beiziehung der Polizei regeln, doch sein Gegenüber war damit nicht einverstanden. Das versetzte den 22-Jährigen in Rage: "Ich war durcheinander. Ich hatte zuvor Streit mit meiner Freundin." Außerdem sei er unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden, verriet er Richterin Nicole Rumpl. Es habe sich um eine "Kurzschlussreaktion" gehandelt, er habe daher zu der Axt gegriffen, die im Beifahrerbereich gelegen sei.

Der verängstigte Diplomat, der sich an einem Glassplitter eine Schnittwunde an der rechten Hand zugefügt hatte, stieg aufs Gaspedal, um vor dem Tobenden zu fliehen. Darauf hin setzte sich dieser wieder ans Steuer und nahm die Verfolgung auf. In der Landgutgasse in Favoriten kam es zu einer neuerlichen Konfrontation, nachdem der Diplomat angehalten hatte. Der 22-Jährige sprang aus dem Fahrzeug, packte eine Eisenstange, die er am Fahrbahnrand gefunden haben will, und bedrohte damit seinen Kontrahenten.

"Ich wollte das Beil zurückholen", erklärte der 22-Jährige dem Gericht. Das sei ihm beim Zertrümmern der Seitenscheibe nämlich ins andere Fahrzeug gefallen. Es habe seinem Vater gehört.

Bevor er ein zweites Mal auf sein Gegenüber losgehen konnte, war allerdings die Polizei zur Stelle, die alle Mühe hatte, den 22-Jährigen zu bändigen. Er widersetzte sich seiner Festnahme, wofür er sich im Nachhinein entschuldigte: "Ich habe die Beine bewegt. Tut mir von Herzen leid, dass ich einen Beamten dabei am Kopf verletzt habe." Der betreffende Polizist erlitt eine Schädelprellung und musste aus dem Dienst gehen. "Es sind Polizisten, aber am Ende des Tages sind es auch Menschen", sah der Angeklagte sein Fehlverhalten ein.

Am Ende setzte es wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung und Nötigung 15 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Nach Rücksprache mit Verteidiger Andreas Strobl nahm der 22-Jährige das Urteil an. Da er den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde er nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.