Das Verfahren gegen die in der BVT-Affäre führende Staatsanwältin Ursula Schmudermayer soll eingestellt werden. Von einem entsprechenden Entscheid der in der Causa ermittelnden Staatsanwaltschaft Korneuburg berichtet "Der Standard". Ermittelt worden war wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch.

In ihrer Begründung hält die Staatsanwaltschaft unter anderem fest, dass nicht jeder etwaige Verstoß gegen Dienstpflichten einen Amtsmissbrauch bedeute. Zudem gebe es im konkreten Fall keinen Hinweis darauf, dass die bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätige Staatsanwältin, die die später als rechtswidrig aufgehobene BVT-Hausdurchsuchung angeordnet hatte, einen Schädigungsvorsatz gehabt habe.

Rechtskräftig ist der Einstellungsbeschluss der StA Korneuburg noch nicht. Laut "Standard" haben Verfahrensbeteiligte einen Fortführungsantrag gestellt. Über ihn wird ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg entscheiden.