Ein 23-jähriger Burgenländer, der im Juli 2015 einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben soll, weil er auf ein Handy geschaut haben soll, hat sich heute, Freitag, erneut vor Gericht verantworten müssen. Der junge Mann erschien jedoch nicht. Er wurde in Abwesenheit nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der Unfall ereignete sich auf der Südostautobahn (A3) bei Hornstein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung). Der 23-jährige Angeklagte lenkte den Wagen, drei Freunde waren ebenfalls mit im Fahrzeug. Einer der Mitfahrer wurde bei dem Verkehrsunfall schwer verletzt.

Verurteilung in Abwesenheit

Bereits zwei Mal saß der junge Mann nun deshalb in Eisenstadt auf der Anklagebank und stritt den Vorwurf, aufs Handy statt auf den Verkehr geschaut zu haben, ab. Heute erschienen sowohl er als auch vier geladene Zeugen nicht zum Prozess. Da er jedoch Kenntnis von der Verhandlung hatte, entschied sich Richter Wolfgang Rauter für die Verurteilung in Abwesenheit. Für ihn sei die Sache "klar", sagte er.

Der Angeklagte wurde nun nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, sondern auch wegen der Bestimmung zur falschen Beweisaussage. Er soll nach dem Unfall versucht haben, "die Mitfahrenden zu beeinflussen, bei der Polizei falsch auszusagen", führte Rauter aus. Sie hätten erzählen sollen, dass der Unfall wegen eines technischen Fehlers beim Pkw passiert sei.

Eine weitere Strafsache - der Angeklagte soll im November einem jungen Mann bei einer Disco einen Kopfstoß versetzt haben, der dadurch u.a. eine Schädel- und eine Nasenprellung erlitt - wurde ausgeschieden. Ein Zeuge müsse in dieser Angelegenheit noch befragt werden.