Im Prozess um ein laut Anklage vom Vater vorsätzlich zu Tode geschütteltes Baby sind am Montagabend am Wiener Landesgericht kurz vor 20 Uhr die Urteile gefallen: Der 32 Jahre alte Vater wurde wegen Mordes an seiner elf Wochen alten Tochter zu 17 Jahren Haft verurteilt. Die um neun Jahre jüngere Mutter, der Mord durch Unterlassung vorgeworfen worden war, wurde von den Geschworenen einstimmig im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Sie bekam 14 Jahre Haft.

Der Vater wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Christa Scheimpflug akzeptierte er das Urteil und suchte um Verbüßung seiner Strafe im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Mittersteig an. Der Verteidiger der Mutter, Timo Gerersdorfer, ersuchte um Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab zu beiden Urteilen keine Erklärung ab. Sie sind daher nicht rechtskräftig.

Prozess fortgesetzt

Am Montag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen jene Eltern fortgesetzt worden, denen im Zusammenhang mit dem Tod ihrer elf Wochen alten Tochter Mord vorgeworfen wird. Der Vater wurde ergänzend zum Tatvorwurf sowie seinen psychischen Erkrankungen vernommen. Wie bereits am Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch gab er zu, das Baby dreimal geschüttelt, aber nicht mit dem Ableben der Tochter gerechnet haben.

„Ich hätt's nicht tun sollen“, schluchzte der 32-Jährige im Großen Schwurgerichtssaal, „es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht Vorwürfe mache. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht die Zeit zurückdrehen möchte. Ich hab sie geliebt.“ Beim dritten Mal habe er die weinende Kleine heftiger als die beiden vorangegangenen Male geschüttelt, um diese zu beruhigen: „Deshalb wird's wahrscheinlich auch so rausgekommen sein, dass sie Schäden erlitten hat.“

Frau bestreitet Mitwirkung

Laut Anklage hat der Mann das Baby mehrfach, zuletzt am 4. Juni 2021, derart kräftig geschüttelt, dass es an einer traumabedingten Sauerstoffunterversorgung des Hirns starb. Die 23-jährige Mutter soll weggeschaut haben – ihr wird Mord durch Unterlassung angekreidet. Die Frau bestreitet das, ihr Ex-Partner betonte am Montag erneut, die ersten zwei Male sei sie nicht dabei gewesen, beim dritten Mal habe sie aber „die letzten zwei Sekunden gesehen“. Er wolle aber nicht, „dass sie büßen muss“, weil sie „nichts getan“ habe.

„Außer dem Schütteln habe ich meiner Tochter nichts angetan“, betonte der Vater. Dass bei der Obduktion auch Frakturen an beiden Oberschenkeln zutage traten, könne er sich nicht erklären: „Andere Sachen habe ich bei ihr nicht gemacht. Würde ich auch nie.“ Er habe ihr „nicht absichtlich“ wehgetan, denn er habe „sonst alles gemacht, dass es ihr gut geht“, bekräftigte er: „Ich hab sie oft gefüttert, genommen, gewickelt, geschaut, dass sie ihre Vitamin-D-Tropfen bekommt.“

In Behandlung seit 2017

Im Anschluss wurden die psychischen Erkrankungen des Mannes erörtert, der sich seit 2007 in psychiatrischer Behandlung befindet. „Ich hab eine Angststörung. Ich hab öfters Panikattacken. Ich hab eine emotionale Persönlichkeitsstörung. Borderline, was zu Selbstverletzungen führt. Des Öfteren Depressionen. ADHS“, zählte der 32-Jährige die Diagnosen auf. Er nehme täglich „sehr viele Medikamente – neun, zehn“. Außerdem konsumiere er „leider Alkohol“, sei spielsüchtig und habe mehrere Selbstmordversuche unternommen: „Aus Verzweiflung, wenn niemand da ist und mir hilft, verletze ich mich.“ Der Alkohol bewirke, dass seine grundsätzliche Ungeduld zunehme. Zum Zeitpunkt des letztmaligen Schüttelns seiner Tochter sei er alkoholisiert gewesen, räumte der Angeklagte ein.

Für den 32-Jährigen geht es im Fall eines Schuldspruchs nicht nur um zehn bis 20 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat zusätzlich die Einweisung des an sich zurechnungsfähigen Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz zufolge weist der 32-Jährige derart gravierende psychische Auffälligkeiten auf, dass ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten sind.

Hohes Rückfallsrisiko

Konkret erwähnte Schranz in diesem Zusammenhang schwere Körperverletzungen. Die aus der Vielzahl seiner psychischen Auffälligkeiten – darunter eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung – resultierende „Gemengelage“ mache den Angeklagten gefährlich, seine Impulskontrolle sei stark herabgesetzt, legte Schranz den Geschworenen dar. Der Mann falle in die Kategorie jener Straftäter, bei denen statistisch betrachtet mit einer Wahrscheinlichkeit von 48 Prozent mit einem Rückfall binnen zehn Jahren zu rechnen ist. Eine Therapie – der 32-Jährige steht bereits in psychiatrischer Behandlung – sei „unbedingt erforderlich, wahrscheinlich zu intensivieren“, sagte Schranz. Deswegen sei im Fall einer Verurteilung die Unterbringung im Maßnahmenvollzug zu befürworten.

Nach diesen Ausführungen bemerkte der 32-Jährige sinngemäß, er halte sich nicht für rückfallgefährdet, „weil ich jetzt schon mit den Nerven fertig bin“. Er könne „nie mehr einen anderen Menschen verletzen“. Sollte er die Impulskontrolle verlieren, würde er sich „Hilfe holen“.

Mutter zurechnungsfähig

Zur angeklagten Mutter stellte der Gerichtspsychiater fest, bei dieser sei Zurechnungsfähigkeit gegeben, die Voraussetzungen einer Einweisung aufgrund einer höhergradigen geistig-seelischen Abartigkeit lägen nicht vor. Die Frau liege in intellektueller Hinsicht im unteren Bereich, sei aber nicht minderbegabt: „Sie kann zwischen Recht und Unrecht unterscheiden und dementsprechend handeln.“ Es sei bei ihr weiters „keine verminderte Steuerungsfähigkeit“ festzustellen.

Schranz berichtete außerdem, dass ihm die 23-Jährige bei seiner Begutachtung gezeigt hätte, wie der Vater das Baby geschüttelt habe. „Sie war durchaus in der Lage, das genau zu zeigen“, hielt der Sachverständige fest.