Im Wesentlichen gibt es Verschärfungen für Personen aus den von der Omikron-Variante schon früh stark betroffenen Staaten Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen. Sie dürfen nur mit dritter Impfung ohne Quarantäne ins Land.

Diese Personengruppe aus Virusvariantengebieten, wie sie auch etliche Staaten in Afrika sind, kann mit gültigem PCR-Test zusätzlich mit drittem Stich einreisen und somit auch die Tourismus-Einrichtungen in Österreich nutzen. Neu ist gemäß der Verordnung, dass nunmehr auch der proteinbasierte Impfstoff Novavax, dessen Auslieferung hierzulande in den kommenden Wochen erwartet wird, als Vakzin für die Einreise anerkannt wird.

Sperrstunde wird vorverlegt

Ebenfalls erst am Tag vor dem Heiligen Abend erlassen wurde die neue Schutzmaßnahmen-Verordnung, die die unerfreulichen Nachrichten für die Gastronomie beinhaltet. Demnach wird die Sperrstunde nach den Feiertagen, also ab 27. Dezember, um eine Stunde auf 22 Uhr vorverlegt. Die eigentlich für Silvester geplante Aufhebung der Sperrstunde entfällt.

Keine Überraschungen enthält die Verordnung, was die neuen Regeln bei Zusammenkünften bzw. im Veranstaltungsbereich betrifft. Kleinere Feiern wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagspartys dürfen nur 25 Personen besuchen und auch das nur, wenn diese geimpft oder genesen sind.

Der 2G-Nachweis genügt auch bei Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmern mit zugewiesenen Plätzen. Bei Events mit bis zu 1000 Besuchern ist dann schon ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, erforderlich. Maximal sind 2.000 Personen bei Veranstaltungen erlaubt, da muss man als Teilnehmer aber nicht nur getestet und geimpft bzw. genesen, sondern auch schon geboostert sein.

Masken sind bei Veranstaltungen laut Verordnungstext nur indoor zu tragen.