Ein 32-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu einer teilbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, weil er zwei Kinder über Jahre mehrmals sexuell missbraucht haben soll. Bereits als 14-Jähriger soll er im Jahr 2003 damit begonnen haben. Bei den beiden Kindern handelt es sich um Geschwister, die von der Mutter des Angeklagten als Tagesmutter betreut wurden. Das Mädchen war zu Beginn acht Jahre alt, der Bub sieben. Der 32-Jährige bekannte sich nicht schuldig.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Südburgenländer das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchsvon Unmündigen vor. Von 2003 bis 2007 soll er die Geschwister, die heute 25 und 26 Jahre alt sind, missbraucht haben. Ursprünglich war seitens des Landesgerichts von einer Dauer bis 2017 die Rede gewesen. Richterin Birgit Falb korrigierte aber, es habe wohl bis 2007 Übergriffe gegeben. Von den 20 Monaten Haft werden dem 32-Jährigen 16 bedingt nachgesehen. Der heute 26-Jährigen muss er 2.000 Euro zahlen, ihrem Bruder 1.000.

Das Mädchen habe sich einmal anderen Kindern aus dem Ort anvertraut und sexuelle Übergriffe angedeutet, erzählte eine Zeugin vor Gericht. Bei einem Gespräch mit seiner Mutter habe diese aber gemeint, das Kind habe das nur erfunden. "Sie hat sich entschuldigt. Für uns war das damals damit erledigt", erzählte die Zeugin.

Jugendamt-Betreuerin habe Missbrauch nicht mitbekommen

Eine langjährige Betreuerin der Familie der Kinder vom Jugendamt Güssing sagte vor Gericht, dass die beiden von klein auf bei der Tagesmutter gewesen seien, weil ihre alleinerziehende Mutter arbeiten musste. Die Mutter des Angeklagten habe sich wie eine Pflegemutter um die beiden gekümmert und etwa Behördenwege für sie erledigt. Vom angeklagten Missbrauch habe sie nie etwas mitbekommen, zumal sie schon seit vielen Jahren in Pension sei.

Der Verteidiger des 32-Jährigen plädierte auf einen Freispruch und ortete Widersprüche in den Befragungen der Opfer. Die Anwältin der heute 26-jährigen Frau betonte hingegen, dass die Vorfälle schon länger zurückliegen, ihre Mandantin aber "mehrfach in ihrem Leben diese Angaben" gemacht habe. "Sie hat es mehrfach versucht, es hat ihr nur niemand geglaubt", sagte die Anwältin. Das Mädchen habe sich etwa an die Mutter, die Tagesmutter, Freundinnen und eine Vertrauenslehrerin gewandt.

Richterin Falb begründete den Schuldspruch durch das Schöffengericht damit, dass die beiden Opfer einen "äußerst glaubwürdigen Eindruck" hinterlassen und die Taten nachvollziehbar geschildert hätten. Sie sehe außerdem keinen Grund, weshalb die Geschwister den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der 32-Jährige als auch der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab.