Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge geht die Polizei davon aus, dass die getötete 13-Jährige, deren Leiche am vergangenen Samstag von Passanten auf einer Grünfläche in Wien-Donaustadt gefunden wurde, mehrfach missbraucht worden sein dürfte. Wie die APA am Freitag in Erfahrung brachte, sollen sich zumindest zwei Tatverdächtige in der Wohnung eines am Montag festgenommenen 18-Jährigen an dem Mädchen vergangen haben. Offizielle Bestätigung gibt es dafür vorerst keine.

Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter - allesamt gebürtige Afghanen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren - in Haft. Nach einem Landsmann der drei und möglichen vierten Tatbeteiligten - er ist 22 Jahre alt - wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet.

Inzwischen dürfte geklärt sein, wie die 13-Jährige aus dem Bezirk Tulln in die Wohnung des 18-Jährigen gekommen ist. Berichten zufolge kannte sie den 16-Jährigen, hatte diesen am vergangenen Freitag in Wien getroffen und soll ihn später in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben. In die Wohnung soll in weiterer Folge auch der 23-Jährige gekommen sein, wobei derzeit davon ausgegangen wird, dass dieser Mann die Drogen mitbrachte, die der 13-Jährige verabreicht wurden bzw. die die 13-Jährige konsumiert haben dürfte.

Ob das Landesgericht für Strafsachen über die am Montag festgenommenen 16 bzw. 18 Jahre alten Tatverdächtigen die U-Haft verhängt, dürfte sich am Freitag entscheiden. Der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige wurde unterdessen von der Polizei als Beschuldigter einvernommen. Zur Frage, ob und in welche Richtung er sich zum gegen ihn gerichteten Verdacht geäußert hat, hüllte sich die Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage vorerst in Schweigen.

Edtstadler denkt wieder Sicherheitshaft an

Der Mord an einer 13-Jährigen in Wien lässt Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wieder das Thema Sicherungshaft aufnehmen. In den "Vorarlberger Nachrichten" (Freitag-Ausgabe) meint sie: "Bei besonders gefährlichen Rechtsbrechern wird man sich überlegen müssen, ob man sie verwahrt. Das muss diskutiert werden."

Edtstadler geht es hier um die Zeit, bis entschieden ist, ob ein Straftäter das Land verlassen muss: "Was tut man mit denen, bei denen der Asyl- oder Schutzstatus aberkannt wird, die man aber aus völkerrechtlichen und internationalen Vorgaben nicht abschieben kann."