Mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung hat am Dienstag in Wiener Neustadt der Prozess um Geschehnisse auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld (Bezirk Wiener Neustadt) vom August 2019 geendet. Die angeklagte 57-Jährige fasste 21 Monate teilbedingt aus. Der unbedingte Teil beträgt Gerichtsangaben zufolge sieben Monate. Der Frau wurde vorgeworfen, ihren bei der Polizei tätigen Wiener Ehepartner mit einem Auto überfahren und getötet zu haben.

Die Verhandlung war geprägt von der Frage, ob bei dem Vorfall Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgelegen war. Die Geschworenen entschieden sich für Ersteres und verneinten die Hauptfrage nach Mord.

Was war geschehen?

Am Abend des 13. August 2019 war der 54-jährige Polizist leblos auf dem Freizeitareal in Neusiedl bei Pernitz in der Gemeinde Waidmannsfeld entdeckt worden. Der Campingplatz taucht in der Anklage immer wieder als zentraler Punkt in der 13 Jahre andauernden Beziehung des Paares auf. Das Duo hatte dort einen Stellplatz gemietet, wo es sich gerne aufhielt.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls waren die beiden seit einem Jahr verheiratet. Gepflegt haben sollen sie zueinander einen ruppigen Umgang. Immer wieder sei es - auch begünstigt durch reichlich Alkoholkonsum - zu Streit gekommen. Öfters besucht wurde ein Gasthaus am Campingareal, in dem die Angeklagte gelegentlich jobbte.

Alkohol war im Spiel

Alkohol konsumiert wurde von den Eheleuten auch dort. Der 13. August 2019 stellte in dieser Hinsicht keine Ausnahme dar. Was folgte, war ein Streit, der sich vom mobilen Heim vor die Campingplatzparzelle verlagerte. Laut einer Zeugin schrie die 57-Jährige dort: "Ich kann dich nicht mehr sehen, ich bring dich um!" Das bestritt die Wienerin am Dienstag unter Tränen vehement: "Nein, das stimmt ganz sicher nicht." Vielmehr habe sie mit ihrem Mann "Zukunftspläne geschmiedet", vom gemeinsamen Altern am Land geträumt.

Unter Alkoholeinfluss - ihr wurden 0,86 Promille bescheinigt - stürmte die von Mathias Burger vertretene Frau zu ihrem Pkw und setzte sich hinter das Steuer. Infolge einer Vorwärtsfahrt auf einem unbefestigten und schlecht beleuchteten Stück des Areals soll die Beschuldigte am 13. August 2019 den Rückwärtsgang eingelegt und anschließend ihren Mann mit dem Heck des Kfz erfasst haben. "Ich wollte Zigaretten holen", sagte die Angeklagte. Der 54-Jährige blieb nach einem Sturz liegen. Einige Wendemanöver später soll die Beschuldigte ihren Partner schließlich im Zuge einer Vorwärtsfahrt mit dem Kfz überrollt haben.

Ein Rumpeln habe sie dabei wahrgenommen. "Ich habe aber nicht damit gerechnet, dass da mein Mann unter dem Auto liegt." Sie habe gedacht, "es ist ein Stück Holz oder so".

Der Polizist erlitt ein massives Quetschungstrauma des Brustkorbes und des Bauches, das mit einer Blutung in der Bauchhöhle einherging. Gerichtsmediziner Wolfgang Denk diagnostizierte zudem mehrere Rippenbrüche und eine Leberruptur. Laut dem Sachverständigen wäre der Mann auch bei sofortiger Erste-Hilfe-Leistung nicht mehr zu retten gewesen. So wie seine Ehepartnerin war auch der 54-Jährige alkoholisiert. Festgestellt wurden laut Denk 2,91 Promille.

Tat angeblich nicht bemerkt

Die Angeklagte verließ den Campingplatz nach dem Vorfall mit dem Auto, kam rund zehn Minuten später wieder retour. Dort sei sie von einer Bekannten darüber informiert worden, dass mit ihrem Ehemann etwas nicht stimme. "Ich habe zuerst an einen Herzinfarkt gedacht", gab die Beschuldigte zu Protokoll.

Geschildert wurden die Ereignisse der Minuten nach dem Zusammenstoß auch von einigen Zeugen. Eingehend thematisiert wurde u.a. die Auffindungssituation des 54-Jährigen. Der Vorfall selbst war allerdings von niemandem beobachtet worden.

Von einem "ungewöhnlichen Mordverfahren" sprach die Staatsanwältin. Die Angeklagte sei schließlich nicht in Untersuchungshaft gesessen. Im Ermittlungsverfahren war lange offengeblieben, ob ein Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikt im Raum steht. Nachdem ein auf grob fahrlässige Tötung lautender Strafantrag vom Landesgericht Wiener Neustadt zurückgewiesen worden war und diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde, brachte die Staatsanwaltschaft Mordanklage ein.

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