Das Strafverfahren gegen einen Zahnarzt im Pongau, der am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist, geht in die nächste Instanz. Nachdem am Montag der Verteidiger bereits volle Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe angekündigt hatte, meldete die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag Strafberufung an.

Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft strebt eine höhere Strafe an, wie eine Sprecherin auf APA-Anfrage erklärte. Der Mediziner soll im März 2021 trotz eines positiven Covid-19-Antigen-Tests einen Patienten in seiner Ordination behandelt und trotz eines mündlich verkündeten Absonderungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft mehrere Personen einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt haben.

Der Mann wurde am 3. März 2021 festgenommen. Er saß von 4. bis 16. März in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen äußerte er sich vor dem Richter nicht. Laut seinem Verteidiger, der eine Diversion angeregt hatte, übernimmt er aber eine Verantwortung.