Am Montag konferierten die Landeshauptleute der Ostregion mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober per Video. Dass die vor einer Woche ausgemachte "Osterruhe" kommt, steht nicht zur Diskussion. Offen ist allerdings, wann die "Osterruhe" endet - nach nicht einmal sechs Tagen, am Dienstag nach Ostern (6. April), oder erst am Sonntag, dem 11. April.

Nach Informationen der Kleinen Zeitung liegen sich die Landeshauptleute in dieser Frage in den Haaren. Während Bürgermeister Michael Ludwig die Geschäfte bis zum 11. April schließen will, drängt Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner auf eine Öffnung unmittelbar nach Ostern. Auch der Bundeskanzler Sebastian Kurz präferiert - nicht zuletzt auf Druck des Wirtschaftsflügels - diese Variante. Sollten die Zahlen weiter ansteigen, könnte man, so die Niederösterreicherin, am  Dienstag nach Ostern die Notbremse ziehen.

Ludwig weiß allerdings alle Virologen und Epidemiologen, die bei dem Treffen zugegen waren, hinter sich. Die meisten Experten hatten dem Vernehmen nach Zweifel, ob die "Osterruhe" von Donnerstag bis inklusive Dienstag mit der Schließung des Handels und Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr ausreichen würde, um die bedenkliche Entwicklung in den Intensivstationen zu stoppen. Denn deren Belegung wird noch weiter ansteigen, bis die Einschränkungen überhaupt Wirkung entfalten. Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil kann sich eine längere "Osterruhe" durchaus vorstellen, allerdings sollten darin auch die anderen Bundesländer (Vorarlberg ausgenommen) eingebunden sein.

Wien verlängert "Osterruhe" bis 11. April

Wien hat bereits am Nachmittag eine Entscheidung getroffen: Der mit Donnerstag beginnende Lockdown wird in der Bundeshauptstadt bis 11. April verlängert. Das wird der Bund eigens verordnen, wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag sagte. Er habe Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gebeten, das zu tun, so Ludwig, der hofft, dass Niederösterreich und das Burgenland hier noch nachziehen.

Anschober zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut, dass Ludwig und die Stadt Wien sich „dazu entschieden haben, voranzugehen und als erstes der betroffenen Bundesländer eine Verlängerung der "Osterruhe" bis 11. April 2021 umsetzen zu wollen“. Das Gesundheitsministerium arbeite bereits an der entsprechenden Verordnung, so Anschober, der per Aussendung noch mitteilte: „Mit den beiden weiteren Bundesländern und anderen Landeshauptleuten bin ich im Gespräch.“

Oster-Lockdown kommt

Der Oster-Lockdown im Osten ist nun in eine erste Verordnung gegossen. Laut dem bisher vorliegenden Entwurf werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland von Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern die Geschäfte mit den schon reichlich bekannten Ausnahmen wie Lebensmittelshops, Tiernahrungshandel, Apotheken, Drogerien und Trafiken geschlossen. Für Ein- und Ausreisen aus der Ostregion braucht es gute Gründe.

Im erlaubten Handel dürfen nur Produkte angeboten werden, die dem "typischen Warensortiment" entsprechen. Das heißt im Klartext, der Supermarkt soll Nahrungsmittel, aber kein Spielzeug, Blumen oder Fernseher anbieten. Die entsprechende Regel hatte schon in früheren Lockdowns für Probleme gesorgt, da einzelne Unternehmen sich weigerten sie umzusetzen.

Dazu müssen auch die persönlichen Dienstleister (Friseure etc.), Museen und Zoos wieder für die genannten sechs Tage schließen. Die Ausgangsbeschränkungen, die im Rest des Landes nur nachts gelten, werden im Osten rund um die Uhr wirksam. Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen, etwa zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur "körperlichen und psychischen Erholung".

Gute Gründe für Ein- und Ausreise 

Die eben genannten Ausnahmen sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man die Bundesländer während der "Osterruhe" verlassen oder betreten darf. Das heißt, eine Kleider-Shopping-Reise vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist laut dem Verordnungsentwurf nicht gestattet. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das hingegen erlaubt.

Nicht in dem Entwurf enthalten ist ein Verbot von Take-away in der Gastronomie, über das am Montag medial spekuliert worden war, da sich beispielsweise in der Wiener Innenstadt zuletzt gehäuft große Menschentrauben vor Lokalen bei deren Freiluft-Ausschank gebildet hatten. In einem Entwurf des Gesundheitsministeriums soll zuvor sehr wohl die Rede von einem solchen Verbot gewesen sein. Die ÖVP habe sofort protestiert und sich quer gelegt.

Burgenland und Niederösterreich wollen noch warten

Ob jetzt die gesamte Ostregion länger zumacht oder nur Wien, ist noch unklar. Das Gesundheitsministerium soll eine größere Lösung für sinnvoll erachten. Niederösterreich und das Burgenland wollen jedoch die Entwicklung im jeweiligen Bundesland noch abwarten. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) soll auch angeregt haben, am Ostermontag wieder einen Gipfel mit allen Ländern einzuberufen, steigen doch die Infektionszahlen wieder bundesweit. Die Situation im Osten und im restlichen Österreich unterscheide sich "höchstens um zwei, drei Tage. Dann steht man dort vor derselben Lage", betonte Doskozil. Unterschiedliche Regelungen wie an der Grenze zwischen dem Südburgenland und der Steiermark würden außerdem nicht zur Akzeptanz und Mitwirkung der Bevölkerung beitragen. Diese sei jedoch notwendig. Oberste Priorität habe der Schutz der Intensivkapazitäten.

In Niederösterreich hofft man, dass neben der "Osterruhe" die selbst schon gesetzten Maßnahmen helfen, die Lage zu verbessern. Dazu gehört etwa, dass bei Infektionsfällen auch K2-Personen verpflichtend getestet werden. An den Volksschulen und Kindergärten wird bereits bei einem positiven Test die Klasse bzw. Gruppe gesperrt. Bei der Südafrika-Variante wiederum endet die Quarantäne nicht nach 14 Tagen automatisch, sondern erst bei negativem Test oder einem Infektionsniveau, wo eine Ansteckung praktisch auszuschließen ist. Zudem gibt es ein Vorwarnsystem, wenn eine Gemeinde die Inzidenz von 300 auf 100.000 Einwohner überschreitet.