Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat jetzt einen Strafantrag gegen einen Arzt beim Landesgericht Salzburg eingebracht, der die Quarantäneanordnung der Behörde im Pongau zweimal ignoriert haben soll. Dem Mediziner wird "vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" vorgeworfen. Er wurde am 3. März 2021 festgenommen und befindet sich seit 4. März in Untersuchungshaft.

Obwohl der Mann in Kenntnis eines positiven Covid-19 Antigen-Tests und eines mündlich verkündeten Absonderungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau gewesen sei, habe er andere Personen einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt, lautet der Vorwurf. Im Strafantrag werden zwei Fakten aufgelistet.

Der Beschuldigte habe am 2. März 2021 seinen Ordinationsbetrieb zumindest bis zur Beendigung der Behandlung eines Patienten für die Dauer von rund einer Stunde fortgesetzt, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am Freitagnachmittag auf APA-Anfrage. Seit Bekanntgabe des positiven Testergebnisses hätten sich fünf Personen im Nahebereich des Beschuldigten aufgehalten.

Missverständnisse?

Zweitens habe der Arzt am Morgen des 3. März 2021 seine Wohnung verlassen und damit die behördliche Absonderung missachtet, um sich mit seinem Mitarbeiter in den Ordinationsräumlichkeiten zu treffen und dort zu arbeiten. Dabei habe er zumindest in der Ordination seinen Mund-Nasen-Schutz nicht in einer Art und Weise getragen, welche geeignet gewesen wäre, den Mund- und Nasen-Bereich vollständig zu bedecken.

Der Verteidiger des Arztes, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, hat den Strafantrag seines Mandanten bereits erhalten. "Es ist zu Missverständnissen gekommen. Er gehört umgehend enthaftet", sagte Jelinek am Freitag zur APA.