
Erzbischof Franz Lackner bleibt vorerst - bis einschließlich Sonntag - in Selbstisolation. Das hat die Erzdiözese Salzburg Mittwochnachmittag mitgeteilt. Bei der Entscheidung des Salzburger Erzbischofs handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme; er wolle niemanden leichtfertig gefährden und auf Nummer sicher gehen, hieß es in der Aussendung. Sitzungen und bevorstehende Termine wurden verschoben oder abgesagt. Die derzeit laufende Bischofskonferenz, die Erzbischof Lackner als Vorsitzender leitet, findet online - via Videokonferenz - statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss an die Vollversammlung der Bischöfe ist aufgrund der derzeitigen Situation nicht geplant. Die Bischofskonferenz wird die Öffentlichkeit am Freitag über die Ergebnisse der Konferenz via Aussendung informieren.
Gemeinsam heilige Messe gefeiert
Im Umfeld des Erzbischofs hatte es vergangene Woche einen positiven Coronafall gegeben. Lackner hatte sich daraufhin in Selbstisolation begeben. Ein Mitarbeiter der Erzdiözese war am Dienstag vergangener Woche positiv getestet worden; er zeigte und zeigt immer noch keine Symptome. Erzbischof Lackner hatte mit dem betroffenen Mitarbeiter am Sonntag zuvor an einer Liturgie teilgenommen.
Kirchliche Osterfeiern
Die heimischen Oberhirten beraten derzeit über die Themen Menschenhandel und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das kirchliche Leben, die Seelsorge und Hilfsangebote. Ob es schon eine Regelung zum Osterfest Anfang April geben wird, ist ungewiss.
10.03.2021 um 18:26 Uhr
Die Bischofskonferenz wird die Öffentlichkeit am Freitag über die
Ergebnisse der Konferenz via Aussendung informieren. - Vielen Dank und ich empfehle
der Bischofskonferenz, unseren Papst zu informieren, das menschenrechtswidrige, aus-
nahmslose Sterbehilfe-Verbot = Artikel 1 + das menschenrechtswidrige Frauen-Priester-
weihe-Verbot = Artikel 2 + das menschenrechtswidrige Priester-Geweihten-Ehe-Verbot =
Artikel 16 + das menschenrechtswidrige, ausnahmslose Schwangerschaft-Abbruchs-Ver-
bot = Artikel 25: Ebenfalls ausnahmslos, schnellst möglich zu beenden und weiters em-
pfehle ich der Bischofskonferenz und allen Personen die sehr lehrreiche Informations-
sendung: Am Schauplatz Gericht - Spezial vom 04. 03. um 21.05 Uhr in ORF 2. Erf. StM
11.03.2021 um 17:40 Uhr
Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich
übrigens strafgesetzlich untersagt, Herr Pseudo-Erf.!
12.03.2021 um 11:05 Uhr
Vielen Dank - aber die ersten 3 Monate nicht = StGB § 97 +
Google: Erfinder Mezgolits - Land- oder forstwirtschaftlicher Zugmaschinenanhänger