Die Erhöhung der Verkehrsstrafen in Österreich, als Maßnahmenpaket gegen Raserei am Mittwoch von Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) angekündigt, sorgt für Aufregung. Doch Österreich ist nicht das einzige Land, in dem Verkehrssündern hohe Strafen drohen. Selbst die Beschlagnahmung des Fahrzeuges, die ab Jahresende bei uns in Kraft treten soll, gibt es in Italien bereits.

Hohe Strafen in Italien

Ab 1,5 Promille am Steuer drohen in Italien Geldstrafen bis 6000 Euro, manchmal sogar Haft. Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Allerdings nur, wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. Wer in Italien in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone („Zona a traffico limitato“) einfährt, muss mit Bußen ab 100 Euro rechnen, berichtet der deutsche Autofahrerclub ADAC. "Außerdem gibt es bei Raserei einen Nachtzuschlag", wissen die Kollegen vom österreichischen ÖAMTC. Da sind die Strafen noch um ein Drittel höher als tagsüber.

Radikale Maßnahmen in der Schweiz

Bis zu 10.000 Schweizer Franken (umgerechnet rund 9300 Euro) Geldbuße sind bei schweren Verkehrsverstößen in der Schweiz keine Seltenheit. Kommt der sogenannte "Rasertatbestand" dazu, drohen außerdem mindestens ein Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs. Raser ist hier, wer in einer Tempo-30-Zone mehr als 40 oder auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs war. Für Schweizer sind die Strafen meist abhängig vom Einkommen, da sie nach Tagessätzen berechnet werden.

Einkommen ausschlaggebend in Skandinavien

Während es für Ausländer laut ÖAMTC bei Fahrten nach Skandinavien festgesetzte, wenn auch sehr teure Bußgelder gibt, müssen gut betuchte Einheimische tief in die Tasche greifen. In Dänemark, Schweden oder Finnland ist die Bestrafung von Übertretungen verkehrsrechtlicher Bestimmungen, wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Trunkenheit am Steuer, vom Einkommen des Verkehrssünders abhängig.

Bei Verkehrsverstößen erreichen die Geldstrafen in Dänemark oft eine markante Höhe. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss entscheiden Promillewert und die Einkommenshöhe über die fällige Summe. Ab einer Promillegrenze von 0,5 multipliziert sich dieser mit dem Monatseinkommen. Liegt die Marke über 1,2, kann der Staat zusätzlich das Auto beschlagnahmen.

ÖAMTC leistet oft Hilfe

Während aus Skandinavien nur ganz selten Hilferufe von betroffenen Urlaubern kommen, haben die Verkehrsexperten des ÖAMTC oft mit Strafen aus Italien zu tun. "Da wird streng gestraft", weiß Verkehrsjuristin Verena Pronebner. Beschlagnahmt werden übrigens nicht nur Pkw, sondern auch andere Fahrzeuge. "Auch ein beschlagnahmtes Motorrad ist mir schon untergekommen."