Für die beiden Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein im Salzburger Pongau wird es ab Donnerstag, 24.00 Uhr, für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung geben. Personen ab 16 Jahren, die das Gemeindegebiet verlassen wollen, müssen dann einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, informierte das Land Salzburg am Dienstagnachmittag. Die beiden Orte weisen derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von 1.042 beziehungsweise 1.168 aus.

"Neuinfektionen gehen durch die Decke"

In Bad Hofgastein gab es in den vergangenen sieben Tagen 71 und in Radstadt 57 Neuinfektionen. "Wir müssen jetzt reagieren, denn die Corona-Neuinfektionen in den beiden Gemeinden gehen durch die Decke", sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in der Aussendung. Die Ausfahrtsbeschränkung gilt vorerst bis Donnerstag, 18. März, 24.00 Uhr. Von den Ausfahrtstests ausgenommen sind Durchreisende. Die Kontrollen gelten auch für Bus und Bahn. Das Land wird zur Unterstützung bei den Kontrollen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres anfordern.

Neben verschärften Kontrollen, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und die Absonderungsbescheide eingehalten werden, soll es in Radstadt und Bad Hofgastein auch erweiterte kostenlose Testmöglichkeiten mit längeren Öffnungszeiten geben. Das Land mit der Landessanitätsdirektion, die beiden Bürgermeister Markus Viehauser (Bad Hofgastein) und Christian Pewny (Radstadt) sowie Bezirkshauptmann Harald Wimmer seien sich einig gewesen, dass es diese verstärkten Maßnahmen brauche, um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, so der Landeshauptmann.

Mutationen-Auswertung dauert

Christian Stöckl, ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreter und Gesundheitsreferent des Landes, sagte dazu im heutigen  "Morgenjournal" auf Ö1: "Wir haben das Contact Tracing nach oben gefahren, aber wenn man Cluster habe ist es sehr schwer, wieder herunterzukommen". Die Erkennung der jeweiligen Mutationen nehme Zeit in Anspruch.

Warum explodieren die Zahlen? "Es ist schon so, dass sich viele Menschen nicht mehr an die Beschränkungen halten", sagt Stöckl. "Wie kontrolliert man den Privatbereich, da stehen wir an – man kann die Polizei ja nicht in die Wohnungen schicken", so der Landeshauptmann-Stellvertreter.