Der Freispruch für einen 29-Jährigen von der Anklage der absichtlich schweren Körperverletzung, schweren Nötigung und des Mordes als Bestimmungstäter in einem Prozess in der vergangenen Woche in Wels ist rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft habe auf einen Einspruch gegen das Urteil verzichtet. Das bestätigte das Landesgericht am Dienstag auf APA-Anfrage.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er hätte versucht jemanden zu engagieren, um einen 22-Jährigen, den er für den Mörder seines Bruders hält, zu töten oder zumindest zusammenzuschlagen. Der Prozess stand im Zusammenhang mit einer Massenschlägerei im Februar 2019 in einem Lokal in Regau (Bezirk Vöcklabruck), bei der es um einen Konflikt zwischen zwei Familien aus Mazedonien ging.

Am Ende war ein 29-Jähriger nach einem Messerstich tot, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Im September 2019 standen insgesamt neun Beteiligte wegen des Raufhandels vor Gericht und wurden allesamt rechtskräftig verurteilt. Der mittlerweile 22-jährige Hauptbeschuldigte fasste damals 30 Monate teilbedingt aus. Wer für den tödlichen Stich wirklich verantwortlich ist, konnte in dem Prozess aber nicht geklärt werden.

Der Bruder des Getöteten ging aber offenbar davon aus, dass es der 22-Jährige sei. Er soll laut Anklage versucht haben, den vermeintlichen Täter auf eigene Faust zu bestrafen. Er habe einem Mann mindestens 10.000 Euro angeboten, wenn er den 22-Jährigen krankenhausreif oder ins Koma schlage. Für ein mit Gewalt abgerungenes Geständnis hätte es 15.000, für den Tod des angeblichen Täters sogar 20.000 Euro geben sollen. Der Beauftragte tat aber laut Anklage nichts dergleichen, sondern warnte das Opfer und ging mit ihm zur Polizei. Der Beschuldigte leugnete stets alle Vorwürfe.