Am Wochenende endete die Begutachtungsfrist für die geplante Novelle zum Universitätsgesetz; mehr als 350 Stellungnahmen wurden abgegeben.


Umstritten sind vor allem drei Bereiche: Studierende sollen künftig in den ersten beiden Studienjahren eine Mindeststudienleistung (24 ECTS-Punkte) leisten müssen – etwa ein Fünftel dessen, was in dieser Zeit möglich wäre. Wenn nicht, sollen sie vom Studium für zehn Jahre ausgeschlossen werden. Kritisiert wird, dass dies zu großen Härten führen könnte, etwa bei Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten. Die Rektorate sind dafür, Studenten-, Mittelbau- und Professorenvertreter dagegen. Die Kunstunis (die völlig andere Verhältnisse haben) wollen hier ausgenommen werden.


Widerstand gibt es auch zu den Kompetenzverschiebungen zwischen den drei Leitungsgremien an den Unis. Die Rektorate sollen hier gegenüber den Senaten (Vertreter der Uni) gestärkt werden. So soll die Amtsverlängerung eines Rektors am Senat vorbei möglich werden. Auch bei der Erstellung von Studien- und Lehrplänen soll das Rektorat stärker eingreifen können.


Umstritten ist auch die Neuregelung der sogenannten „Kettenverträge“, eine Besonderheit im universitären Raum. Betroffen sind hier der wissenschaftliche Nachwuchs und die Lektoren. Fix ist nun, dass aktive Politiker nicht mehr in die Aufsichtsgremien entsandt werden dürfen.