Sigrid Maurer hatte dem Bierwirt unterstellt, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Beim bisher letzten Verhandlungstermin in dieser Causa hatte der Bierwirt behauptet, für die Nachrichten sei ein gewisser "Willi" verantwortlich.

Der Wirt präsentierte dem Gericht ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Freundes namens Willi aus der Stromstraße in der Brigittenau. Dieser müsse in seinem Lokal, wo alle Gäste Zugang zu seinem Computer gehabt hätten, die anstößige Nachricht abgeschickt und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben, erklärte der Wirt. Daraufhin wurde die Verhandlung zur Ausforschung dieses Mannes vertagt.

Auf der Zeugenliste für die heutige Verhandlung fand sich nun tatsächlich ein Mann mit dem Vornamen Wilhelm. Er ist jedoch nicht erschienen. Dem Gericht gegenüber gab er eine Krankheit als Grund dafür an.

Unpässlichkeit überprüft

Darauf unterbrach Richter Hartwig Handsur die Verhandlung, um die Angaben des Zeugen überprüfen zu lassen. Polizisten wurden an die Adresse des Mannes geschickt, um - wie Handsur sagte - eine "laienhafte Einschätzung" dessen Gesundheitszustands vorzunehmen und darüber dem Gericht Bericht zu erstatten. Die Beiziehung eines Amtsarztes war kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Sollte die Polizei Zweifel an der Unpässlichkeit des Zeugen haben, könnte der Richter dessen zwangsweise Vorführung anordnen.

Der Zeuge habe seine Zeugenladung übernommen, von seinem Erscheinen sei daher auszugehen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn im Vorfeld mit. Offen war, ob dieser unter Wahrheitspflicht die Darstellung des Bierwirten bestätigen wird. Es steht keineswegs fest, ob der Zeuge - abgesehen von einem passenden Vornamen - überhaupt etwas mit der gegenständlichen Sache zu tun hat.

Maurer war in dieser Causa im ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.