Ein oberösterreichischer Landtagsabgeordneter und Bürgermeister der ÖVP steht ab 14. Jänner wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung vor Gericht. Der Politiker, für den die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet die Vorwürfe. Ein Rücktritt oder eine Ruhendstellung seiner Funktionen ist offenbar derzeit weder für ihn noch für die Partei ein Thema.

Der Angeklagte soll eine Mitarbeiterin in der Zeit von 2014 bis 2016 zweimal sexuell belästigt und dreimal sogar vergewaltigt haben. Laut Privatbeteiligten-Vertreter Clemens Krabatsch habe seine Mandantin, die noch heute mit den psychischen Folgen der Übergriffe zu kämpfen habe, lange nicht den Mut aufgebracht, über die Vorfälle zu sprechen. Als sie es schließlich doch tat, soll der Abgeordnete versucht haben, sie mit einer zivilrechtlichen Klage zum Schweigen zu bringen und sogar eine Anzeige wegen Verleumdung gegen sie eingebracht haben.

Spieß umgedreht

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen die Frau drehte sich die Sache aber und die Staatsanwaltschaft Wels erhob im November gegen den Abgeordneten, der die Vorwürfe abstreitet, Anklage wegen sexueller Belästigung, Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen Verleumdungen. Sie stützt sich dabei u.a. auf DNA-Spuren, die die Frau aufbewahrt hat. Das Ermittlungsverfahren gegen seine Mandantin sei eingestellt worden, betonte Krabatsch.

Der Beschuldigte selbst wollte auf APA-Anfrage nichts sagen und verwies nur auf die Unschuldsvermutung und seinen Verteidiger Oliver Plöckinger. Dieser sagte, sein Mandant werde sich nicht geständig verantworten. Laut den Aussagen des Politikers habe es die Vorfälle nicht gegeben, auch keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Ein Rücktritt sei derzeit nicht geplant, so sein Anwalt.

Ähnlich reagierte auch die Landes-ÖVP: "Der Mandatar bestreitet uns gegenüber die erhobenen Vorwürfe massiv. Grundsätzlich gilt wie immer auch hier die Unschuldsvermutung. Es ist aber klar, dass es im Falle einer Verurteilung seitens der OÖVP umgehend entsprechende Konsequenzen geben wird", hieß es in einer knappen Stellungnahme.

Der Prozess startet am 14. Jänner. Ob er an einem Tag abgewickelt werden kann, ist unsicher. Das könnte auch davon abhängen, ob die Verteidigung weitere Zeugen beantragt. Es ist damit zu rechnen, dass die Verhandlung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Die Strafdrohung für den gröbsten Vorwurf der Anklage liegt bei fünf bis 15 Jahren, ein Mandatsverlust erfolgt üblicherweise ab einer Strafe von einem Jahr unbedingt.