
Für die katholische Bischofskonferenz ist das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ein Kulturbruch mit dem bisherigen bedingungslosen Schutz des Menschen am Lebensende. Das hat der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz am Freitag nach der Entscheidung des Höchstgerichts betont. "Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen", sagte Lackner, der "mit Bestürzung" das VfGH-Urteil bezüglich des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen hat.
"Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert", hielt der Erzbischof weiter fest. Wörtlich sprach Lackner von einem "Dammbruch" und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen.
"Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand", betonte der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Lackner wörtlich: "Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat."
Mit Bestürzung reagierte auch Waltraud Klasnic, die Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich, auf die Aufhebung des Verbots des assistierten Suizids in Österreich durch den Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung sei "schmerzlich", erklärte Klasnic. Umso wichtiger erachtete sie es nun, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen.
Als Grundvoraussetzungen dafür nannte die ehemalige steirische Landeshauptfrau eine "flächendeckende, wohnortnahe und leistbare Versorgung". Zudem müsse die Regelfinanzierung für die Palliativ- und Hospizbetreuung für Kinder und Erwachsene sichergestellt werden; eine Forderung, die am Freitag auch auf der Tagesordnung des Nationalrats stand, bemerkte Klasnic.
13.12.2020 um 22:35 Uhr
bei so einen derartigen gesellschaftspolitischen Thema sollten Kritiker aller Arten die Sache hinterfragen und dann sachlihc Stellung beziehen.
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Unglaublich mit welcher Dümmlichkeit jeder kritisierende Neunmalkluge und Besserwisser wie eine tibetanische Gebetsmühle wiederholend den „Druck auf ältere Menschen“ herunterleiert. Warum? Da er nichts Besseres zur Sache zu sagen hat. Hier zeigt sich die Desinformation, das Unwissen und die Hilflosigkeit zur Sache. Und was ist die Palliativmedizin? genau genommen gesetzlich legalisierte Euthanasie sprich versteckte Sterbehilfe. Arzt und eine Vertrauensperson/Angehörige entscheiden genau genommen über das Absetzen der lebensverlängernden Medikamente
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Aha, nur bei der Sterbehilfe entscheidet allein der Mensch/Patient und Sterbende wann er sterben möchte. Ein Politiker hat vom Mainstream gesprochen, dass allein zeigt schon die Hilfslosigkeit zur Sache. Tatsache ist , dass ich wie so oft seit Jahren nur emotionelle und keine sachlichen Kommentare lesen kann.
13.12.2020 um 15:57 Uhr
Die Frage "leistbar" ..... ist des Pudels Kern!
Hier werden über Ausreden Millionen verdient!
12.12.2020 um 15:18 Uhr
Moderne Gesellschaft
Ich bin stolz auf unsere Höchstrichter und freue mich schon auf die politische Debatte bis zur Gesetzeswerdung. Eines ist jedenfalls Geschichte, nämlich, dass die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin bestraft wird. Die autonome Entscheidung eines jeden Einzelnen, wie er sein Leben beenden möchte, gehört zu einem verantwortungsbewussten Leben, wie das Leben selber. Da soll sich bitte die Kirche nicht einmischen. Diese Kirche, die vor gar nicht allzu langer Zeit, den Selbstmord noch verurteilt, ja den Selbstmördern sogar ein christliches Begräbnis verweigert und so den Menschen die höchste Würde genommen hat. Das wird hoffentlich jetzt anders, wenn jeder, der sich für den Freitod entscheidet, ein Recht auf die Bereitstellung eines dafür sicheren Mittels hat. Damit braucht niemand mehr in seiner Verzweiflung einen brachialen Suizid begehen.
12.12.2020 um 14:32 Uhr
Petra
Ich bin überrascht, dass in dieser Diskussion geglaubt wird, dass nur gläubige Menschen gegen den assistierten Selbstmord sind. Ich glaube an das Leben auf dieser Erde. Trotzdem stehe ich dem assistierten Selbstmord sehr skeptisch gegenüber. Wo ist hier die Grenze? Ein Mensch der depressiv ist soll also sterben , obwohl er ganz andere Hilfe bräuchte? Leider habe ich in meinem Umfeld schon einige Selbstmorde erlebt. Fast ausschließlich von jungen Menschen. Niemand hatte ein körperliches Leiden.
Und dann frage ich mich doch, wie sich jemand vor den Zug schmeißt der ans Bett gefesselt ist´?
Ich selbst habe bei meiner Oma und meinem Schwiegervater erlebt, dass sie bei Krebs im Endstadium , niemals Schmerzen hatten, Dank sehr guter palliativer Betreuung. Mit zutiefst menschlichen Ärzten und Pflegepersonal.
12.12.2020 um 14:12 Uhr
..ganz Unrecht hat er damit nicht!
..bei der Fragwürdigkeit der menschlichen Persönlichkeitsstruktur ist es mit Sicherheit nicht auszuschließen ,dass hier von geldgierigen Erben nachgeholfen wird.
Mit lieben Worten.
12.12.2020 um 12:52 Uhr
Mit Bestürzung reagierte auch Waltraud Klasnic, die Vorsitzende des
Dachverbandes Hospiz Österreich, ... Vielen Dank - ich meine: Die ehemalige Landes-
hauptfrau sollte wissen, dass, das verfassungsgerichtlich verbotene Sterbehilfever-
bot, mit einer Demokratie UNVEREINBAR ist. Erf. und Sterbehilfe-Mitermöglicher M.
12.12.2020 um 14:06 Uhr
..die einfältigen Bibel-Worte..
..würden auch bedeuten ,einen Terroristen nicht zu töten
Also bitte um Differenzierung.
12.12.2020 um 12:12 Uhr
In der Bibel steht geschrieben
Du sollst nicht töten. Das Leben ist immer dem töten vorzuziehen. Bitte um mehr Sterbebegleitung und nicht sterbehilfe. Es gibt fast immer jemand, den man damit schwer in der Seele verletzt. Für kriminelle wird das überhaupt ein neues Betätigungsfeld
12.12.2020 um 13:45 Uhr
umo10
In der Bibel steht viel !!!!!
Jedes Tier wird eingeschläfert um es das Leid zu ersparen. Und sterbenskranke Menschen
soll das Leid verlängert werden, wo es keinen Ausweg mehr gibt.
Also packen sie ihre Bibel wieder ein.
12.12.2020 um 13:54 Uhr
Was ist der Unterschied zwischen einem Mensch und einem Tier ?
Es wird vom Menschen täglich so viel Natur und Biologie unwiderbringlich zerstört. Die Aggression und Zerstörungswut und der Machtrausch dabei sollte man keinem Menschen erlauben es bei einem Menschen auszuführen. Das Urteil ist ein Fehlurteil.
12.12.2020 um 16:25 Uhr
duMont
Was hat Aggression, Zerstörungswut und Machtrausch mit Sterbehilfe zu tun.
Was schreiben sie da für einen Blödsinn ?????????????
12.12.2020 um 12:43 Uhr
Bibel
und wer schrieb die Bibel - diejenigen die welche über Jahrhunderte Menschen auf die Schlachtfelder dieser Erde schickten um ihren Glauben und ihre Reichtümer zu vermehren. Also was soll das.
Bei dieser Gesetzesänderung geht es nicht darum jemanden zu töten, sondern dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben selbst zu entscheiden zu sterben. Wieso ist die Würde eines z.b. schwererkrankten Menschen, der für sich entschieden hat nicht mehr am Leben bleiben zu wollen, weniger wert? Haben Sie die Interviews mit diesen Menschen gesehen welche dies wollen, haben Sie die Begründungen dazu gesehen, warum respektieren Sie das nicht und hören Sie mir auf mit der Bibel
12.12.2020 um 14:10 Uhr
..haben nicht die Nachfolger der Bibel-Fans,..
..also die Katholische Kirche, zehntausende" Hexen" verbrannt und dann lächerliche Entschuldigungen verbreitet?
Bösartige Zungen, zu denen ich mit Sicherheit gehöre, sind der Meinung, dass diese Vorgangsweise der Folterung und Verbrennung aktive Sterbenshilfe war.
Gegenteilige Meinungen werden gerne entgegengenommen.
12.12.2020 um 12:55 Uhr
Sie sind offensichtlich
ein Bibelexperte.
Oder haben sie im Religionsunterricht nicht aufgepasst?
Im 2.Jahrhundert wurde die Bibel fertiggestellt und Christen bis 313 verfolgt.
12.12.2020 um 11:35 Uhr
Was sagt die Bibel?
"PASST EUCH NICHT DIESER WELT AN"
Es ist herrlich, dass Christen als Kinder des allmächtigen Gottes und liebevollen Vaters eine andere Wertehaltung haben. Christen denken an Jesu Kreuzigung
und daran, dass er sein Blut für seine Freunde vergossen hat. Danke Herr Jesus Christus.
12.12.2020 um 11:41 Uhr
Zum Predigen
wäre die Kirche ein besserer Ort als ein Zeitungsforum, bimsi1.
Da gehen die Leute nämlich hin, um sowas zu Hören zu wollen.
12.12.2020 um 13:43 Uhr
Was sagt Jesus?
"Ihr sollt meine Zeugen sein, in Jerusalem, in Samaria, in Judäa und bis an die Grenzen der Erde " also überall, auch in den Zeitungen
12.12.2020 um 13:49 Uhr
bimsi1
Leben Sie danach und missionieren Sie nicht jene, denen ziemlich egal ist, was da drinnen steht.
Zum Glück gibt es ein weltliches Gericht und das hat entschieden.
12.12.2020 um 12:04 Uhr
lasset uns hoffen und beten,...
...dass die predigt des bimsi eine sarkastische war. amen...😉😁😁
12.12.2020 um 11:38 Uhr
Lernen Sie Geschichte
...was haben Christen im Laufe der Geschichte schon alles angestellt? Über Folter bis zum Totschlag, alles im Namen Christi.
12.12.2020 um 11:48 Uhr
Geschichte
Was hilft uns jetzt das Zurückschauen in die Geschichte der Kirche?
Was haben unsere Vorfahren alles getan in der Geschichte, der Österreicher AH - ist für uns Heutige vorbei, oder?
Was man als Christ heute tun sollte, ist die entscheidende Frage.
12.12.2020 um 11:57 Uhr
Das soll nicht despektierlich klingen,
aber es gibt unzählige Menschen, die zwar christlich getauft sind, aber denen Christ sein null anliegen ist. Und es als höchst befremdlich empfinden, dass jemand von der Kirche über das eigene Leben und eventuell über das Ende dieses, mitbestimmen will.
Was geht irgendeinem Pfarrer mein persönliches Sein oder nicht Sein an? Und selbst wenn es der Papst ist.
12.12.2020 um 11:15 Uhr
"Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und
Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung,
sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand", betonte
der Bischofskonferenz-Vorsitzende. - Vielen Dank und ich empfehle dem Herrn Vor-
sitzenden zu verstehen: "Die Verfügungsgewalt eines Menschen über den eigenen
Körper bedeutet nicht, dass sie auch einem anderen Menschen zusteht oder an ei-
nen anderen Menschen übertragen werden kann auch wenn der Leidende selbst
dies wünscht". Das bedeutet: Wenn eine wahlberechtigte - einer anderen wahl-
berechtigten und hilfebedürftigen Person, eine eindeutig bestätigte Selbster-
lösungshilfe leisten möchte, haben sie die demokratischen Rechte dazu und
alle anderen Personen dürfen das demokratisch akzeptieren. Erfinder St. M.
12.12.2020 um 11:06 Uhr
es wäre endlich an der Zeit sich bei Gesellschaften zu orientieren bei denen Menschen bereits seit Jahrzehhnten die Euthanasie vollziehen können
das die Euthanasie ein grundlegendes Menschenrecht ist steht für mich außer Frage, wenn ich allein weltweit in unzählige Gesellschaften blicke. Für eine effiziente und zielführende Regelung, dafür haben wir politische Entscheidungsträger. In anderen Länder wie in Belgien kann man sehen wie man sich damit auseinandergesetzt hat. Auszugsweise übersetzt mit DeepL.com/Translator Quelle: vlaanderen.be/wilsverklaring-inzake
"Testamente zur Euthanasie:"
Mit einer Patientenverfügung zur Sterbehilfe können Sie verlangen, dass Sterbehilfe geleistet wird, wenn Sie das Bewusstsein irreversibel verlieren. Zusätzlich zu dieser Willenserklärung ist Sterbehilfe nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Patienten möglich, der noch in der Lage ist, seinen Sterbewillen zu äußern.
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"Bedingungen:"
Sie können eine Patientenverfügung verfassen, wenn Sie volljährig (oder als unbegleiteter Minderjähriger) und geschäftsfähig sind. Das Testament ist gültig, wenn es errichtet worden ist:
> nach einem gesetzlichen Musterformular
> weniger als fünf Jahre vor dem Einsetzen der Behinderung des Patienten
> aus freiem Willen (und nicht als Folge von äußerem Druck)
> in Anwesenheit von zwei erwachsenen Zeugen, von denen mindestens einer zum Zeitpunkt des Todes keinen materiellen Nutzen hat.
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"Euthanasie kann nur durchgeführt werden, wenn der Patient:"
> an einem schweren und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Zustand leidet
> ist nicht mehr bewusst
> und dieser Zustand ist irreversibel.
12.12.2020 um 11:18 Uhr
Fortsetzung zu meinen Beitrag zur Euthanasie
"Verfahren" auszugsweise aus der Erklärung
..... In der Patientenverfügungserklärung können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die zu gegebener Zeit den behandelnden Arzt über den Willen des Patienten informieren. Das Testament muss datiert und vom Verfasser, den Zeugen und eventuellen Vertrauenspersonen unterschrieben sein.
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Bereiten Sie eine ausreichende Anzahl von Kopien des Testaments vor, damit im Todesfall die betroffenen Personen (Angehörige und behandelnde Ärzte) leichten Zugang zu dem Dokument haben. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrer Gemeindeverwaltung registrieren lassen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
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Die Gültigkeit richtet sich nach dem Datum der Erklärung: .... Befristet gültige Erklärungen können Sie jederzeit in eine neue, unbefristete Erklärung umwandeln... Die Patientenverfügungserklärung kann jederzeit revidiert oder zurückgezogen werden.
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Die Bundeskontroll- und Bewertungskommission überwacht die korrekte Anwendung des Euthanasiegesetzes. Dieser Ausschuss prüft, ob die Euthanasie unter den Bedingungen und nach dem Verfahren durchgeführt wurde, die im Gesetz festgelegt sind. Weitere Informationen zur Arbeitsweise der Föderalen Kontroll- und Evaluierungskommission finden Sie auf der Website des FÖD Öffentliche Gesundheit.
12.12.2020 um 10:45 Uhr
Sehr gute Entscheidung
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