Die Zahl der täglich neuen Corona-Infektionen hat zuletzt einen neuen Höchststand erreicht. Parallel zu den neuen Verschärfungen der Bundesregierung haben sich die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften heute auf eine neue Regelung zur Eindämmung der Pandemie geeinigt:

Öffentliche Gottesdienste werden ausgesetzt, jedoch stehen die Gotteshäuser beispielsweise für persönliche Gebete weiterhin offen. Diese Regelung gilt ab Dienstag, 0 Uhr bis vorerst 6. Dezember 2020. Dazu gab es am Montag auch eine Videokonferenz von Kultusministerin Susanne Raab mit Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften.

Kultusministerin Susanne Raab betont: „Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken, um unser Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Ich danke allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass sie die öffentlichen Gottesdienste aussetzen. Mir ist bewusst, dass das gemeinsame Feiern der Gottesdienste für viele Menschen eine enorme Bedeutung hat. Mir ist auch bewusst, dass gerade für Christinnen und Christen dieser Verzicht zu Beginn der Adventszeit ein großes Opfer bedeutet. Aber derzeit sind diese Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich. Deshalb danke ich allen Kirchen und Religionsgesellschaften für die gemeinsame Kraftanstrengung, um das Virus einzudämmen.“

Messfeiern im kleinsten Kreis

"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.