1. Muss ich zu meinem Partner in der Öffentlichkeit Abstand halten?
Nein, zeigen Sie Ihre Zuneigung. Und es wird noch romantischer: „Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt jedoch höchstens sechs Minderjähriger, fallen nicht unter die Mindestabstandspflicht“, erläutert das Sozialministerium.

2. Darf ich am Wochenende meine Eltern besuchen?
Ja, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse schließt den Besuch von Kindern, Eltern und Geschwistern mit ein.

3. Darf ich nach 20 Uhr zu meiner Wohnung in die Stadt pendeln?
Ja, das Pendeln zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist erlaubt. Auch all jene, die gern antizyklisch fahren, beispielsweise um Staus auszuweichen, haben keinen Grund zur Sorge.

4. Muss ich mit Mund-Nasen-Schutz joggen?
Nein, bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.

5. Darf ich in der Fußball-Winterpause an meiner Schusstechnik feilen?
Kurioserweise nein. Die Verordnung besagt, dass Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, nicht betrieben werden dürfen. Dies impliziert jegliche Form dieser Sportarten, auch das Gaberln mit dem Fußball im Park.

6. Findet mein Sprachkurs statt?

Laut Bundesministerium gilt grundsätzlich für Erwachsenenbildung: "Die berufsbezogene Erwachsenenbildung wird, wenn möglich, ebenfalls auf Distance Learning umgestellt. Praktika können stattfinden, sofern sie berufsbezogen sind. Alle Kurse, die nicht berufsbezogen sind, entfallen. AMS- und Integrationskurse können allerdings weiter stattfinden."

Die Wifi- und ein Großteil der bfi-Kurse finden in der Steiermark aber nach wie vor als Präsenzveranstaltung statt:

7. Darf ich das Nachbarskind mit zur Schule nehmen?
Man darf dasselbe Auto benutzen, auch wenn man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Allerdings dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur zwei Personen sitzen. Dabei muss auch kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

8. ... und im Taxi?
Gilt dasselbe, allerdings muss hier zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.